Eigentümerwechsel

Hallo Leute,

hier mal eine theoretische Frage zu einem theoretischem Fall eines Vermieter / Besitzerwechsels eines Miethauses.

Angenommen es lägen folgende Fakten zugrunde:

  1. Haus wurde verkauft  Kauf ist abgeschlossen, der neue Besitzer wird am 30.06.06 ins Grundbuch eingetragen
  2. Die Mieter wohnen seit 10 Jahren im Dachgeschoss
  3. Nun kommt der neue Vermieter und möchte dass die Mieter (verheiratet) das Dachgeschoss verlassen um es für seinen Sohn artgerecht umbauen zu können. (20 Jahre jung benötigt 250qm Wohnflächen)
  4. Die Umbauarbeiten sollen spätestens Anfang 07 beginnen
  5. Den Mietern wurde nahe gelegt dass sie die Wohnung bis Ende des Jahres verlassen sollen, je eher desto besser
  6. Die Mieter sollen sich überlegen, unter welchen Bedingungen sie dazu bereit sind
  7. Die Mieter sind vernünftige Menschen, legen keine Wert auf Streit und wollen bestmöglich aus der Sache rauskommen

Die Frage an dieser ist, was können die Mieter verlangen und wie muss dies rechtlich abgesichert werden.

Die Gedanken sind:

  • Umzugskosten
  • Maklergebühren für neue Wohnung
  • Ausgleichszahlung für gleichwertige Wohnung entsprechend Mietspielen
  • etc.

Welche speziellen Abmachungen sind nötig?

Wer kann mir hier weiterhelfen?

Gruß und vielen Dank
Rudi

Hallo Rudi,

Die Frage an dieser ist, was können die Mieter verlangen und
wie muss dies rechtlich abgesichert werden.

Bei einem Eigentuemerwechsel uebernimmt der neue Vermieter die bestehenden Mietverhaeltnisse. Daher ist eine Eigenbedarfkuendigung sehr schwierig (das erklaert auch, dass i.d.R. vermietete Objekte mit einem Preisabschlag gehandelt werden). Verlangen koennen die Mieter einiges, da sie in der besseren Position sind.
In dieser Situation wuerde ich die Mieter aeussern lassen, unter welchen finanziellen Bedingungen sie das Feld raeumen und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Vernuenftige Leute werden mindestens Makler, Renovierung, Umzug, evtl. Aenderungskosten fuer Kueche/Gardinen/Jalousien etc, Ausgleich fuer evtl. teuere Miete und ein Taschengeld verlangen.
Gruss,
Alfred