Mieterin A wohnt seit über 20 Jahren in einer Mietswohnung. Jetzt kauft
B die Wohnung und erhöht die Miete + Nebenkosten um insgesamt 40%, mit
der Begründung, dass die Miete seit 12 Jahren nicht mehr erhöht wurde.
Miete und Nebenkosten liegen nach der Erhöhung 20 % über den Kosten für
eine vergleichbare Wohnung im selben Haus.
Geht dies so ohne weiteres oder kann A sich wehren und wenn ja wie?
die Miete kann sicherlich erhöht werden, wenn der Mietspiegel oder vergleichbare Mieten (drei vergleichbare Mieten in der Umgebung) dies zulassen.
Eine Miete darf sogar die Vergleichsmiete eines Mietspiegels um bis zu 20% überschreiten, wenn evtl. die Lage oder andere „Goodies“ dies rechtfertigen.
Obwohl der Grund „weil 12 Jahre die Miete nicht erhöht wurde“ nicht ausreicht, werden aber doch die Mieten allgemein innerhalb von 12 Jahren gestiegen sein, so dass es keinen Sinn macht, deswegen pauschal abzulehnen. Denn der Grund „Anhebung der Miete auf ortsübliche Vergleichsmieten“ ist eben ein gültiger solcher.
Der VM darf die Miete aber nur bis zur sog. Kappungsgrenze anheben. D.h., die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nur 20% steigen. 40% sind also ausgeschlossen.
Desweiteren bedarf eine Mieterhöhung der Zustimmung des Mieters. Dieser hat max. 3 Monate Zeit um zu prüfen und zu reagieren.
Deshalb wäre es für einen solchen Mieter angezeigt, sich entweder beim VM zu erkundigen auf welcher Basis er die neue Miete berechnet hat, oder sich einen Mietspiegel zu besorgen, oder Vergleichsmieten zu besorgen.
Die 40% kann der Mieter zurückweisen und für die nächsten 3 Jahre 20% anerkennen (wenn diese 20% denn berechtigt sind).
Natürlich darf grundsätzlich im Mietvertrag keine Festmiete vereinbart worden sein.
bitte prüfe vor allem, ob die Erhöhung getrennt nach Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung erfolgt.
Desweiteren bedarf eine Mieterhöhung der Zustimmung des
Mieters. Dieser hat max. 3 Monate Zeit um zu prüfen und zu
reagieren.
Nein, es sind nur zwei Monate !
Deshalb wäre es für einen solchen Mieter angezeigt, sich
entweder beim VM zu erkundigen auf welcher Basis er die neue
Miete berechnet hat, oder sich einen Mietspiegel zu besorgen,
oder Vergleichsmieten zu besorgen.
Der Vermieter muss aller Unterlagen beibrimgen, da er die Miete anhebt. Ist dies nicht erfolgt, kann man es nicht prüfen und mit einem Dreizeiler zurückweisen.
Die 40% kann der Mieter zurückweisen und für die nächsten 3
Jahre 20% anerkennen (wenn diese 20% denn berechtigt sind).
Muss er nicht, da Schweigen als Ablehnung gilt. Auf die Klage beim Amtsgericht wegen der 40% warte ich dann gespannt.