HILFE! Fristlose Kündigung nach 6 Wochen mgl.?

Hallo Experten!

Wir hoffen das IHR uns in diesem Fall vielleicht mit ein paar Tipps und Ratschlägen weiterhelfen könnt.

Was ist passiert?

Eine neue Mieterin ist nach Trennung von Ihrem Lebensgefährten zum 15.02.2006 in seine selbst angemietete Wohnung gezogen. Mietbeginn und Einzug waren der 15.02.2006.

Im Mietvertrag wurde die Zahlung einer Kaution in Höhe von zwei NettoMonatsmieten (1380,- EUR) mit Hinweis auf § 551 BGB vereinbart.
Die Zahlung der ersten anteiligen Monatsmiete war ebenfalls zum 15.02. fällig. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen.

Die Mieterin musste jedoch direkt nach Einzug aus dringenden Gründen für mehrere Wochen verreisen. Da Sie nicht mehr dazu kam, Ihre Überweisungen einzurichten, hat Sie Ihren Vater unter Bekanntgabe der Bankverbindung des Vermieters begeten, die offenen Beträge vorerst zu übernehmen und per Überweisung an den Vermieter auszugleichen.

Der Vater jedoch hat lediglich - wohl aber pünktlich zum 01.03.2006 die vollständige Monatsmiete von 800,- EUR März 2006 an den Vermieter gezahlt. Eine Zahlung der ersten anteiligen Miete von 400,- EUR, sowie die Zahlung der Kaution sind nicht erfolgt.

Nach Rückkehr am 25.März 2006 fand die Mieterin ein Einschreiben Ihres Vermieters in Ihrem Briefkasten, welcher in diesem die fristlose Kündigung wie folgt ausgesprochen hat.

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sehr geehrte frau xxx,

seit dem 15.02.2006 haben Sie die Kaution nicht zugestellt. Inzwischen ist ein Gesamtrückstand aufgelaufen, der unter Berücksichtigung Ihres Mietrückstands untragbar ist.

Aufgrund arglistiger Täuschung hinsichtlich Ihrer Zahlungsfähigkeit (Selbstauskunft)und des Zahlungsverzugs kündige ich Ihnen hiermit das Mietverhältnis fristlos.

Die Tatsache, dass Sie die Miete unpünktlich oder über Dritte zahlen, stellt eine schwere Verletzung des Mietvertrages dar, die mir seine Fortsetzung unzumutbar macht.

Ich fordere Sie auf … bis spätestens 15.04.2005 an mich zu übergeben. Sollte eine fristgerechte Räumung nicht erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung Räumungsklage erheben.

Einer Fortsetzung des Mietverhältnis wird ausdrücklich widersprochen.

Vorsorglich kündige ich das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.06.2006

Mit Ihrem Verhalten verletzten Sie die vertragliche Zahlungspflicht erheblich. Ich habe daher ein besonderes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.

… ein Widerspruch hätte spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mir gegenüber erklärt zu werden…

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Weiterhin hat die Mieterin am heutigen Tage einen gerichtlichen Mahnbescheid über die anteilige Märzmiete, sowie die vollständige Kaution in Höhe von 1380,- EUR zugestellt bekommen.

NUN DIE FRAGEN:

  1. Ist die Aussprache einer fristlosen Kündigung in diesem Fall rechtens und wirksam, obwohl die Märzmiete pünktlich gezahlt wurde?

Meinem Meinung nach ist die Nichtzahlung von Kautionen kein Kündigungsgrund und müsste - sofern der Mieter nicht zahlungswillig ist - zivilrechtlich eingeklagt werden.

  1. Darf die Mieterin nur von Ihrem eigenen Konto die Miete überweisen, oder stellt dieses Zahlung über den Vater wirklich eine schwere Verlettzung des Vertrages dar?

  2. Hier wird der Vorwurf einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit der Selbstauskunft erklärt. Worin soll dieser bestehen? Muss der Vermieter diese begründen - oder kann ich nicht lesen?

Die Mieterin ist selbstständig Tätig, hat Ihr geschätztes Einkommen bekannt gegeben und somit keinerlei falscher Auskünfte erteilt.

  1. Ist der Mahnbescheid rechtens oder sollte man bei diesem Einspruch einlegen. Schließlich kann der Vermieter die Kaution doch nicht

WIR WÜRDEN UNS SEHR ÜBER EURE BEITRÄGE FREUEN!!!

Hallo,

für eine fristlose Kündigung reicht das hier m.E. nicht aus. Es müssen mindestens zwei Termine verpennt worden sein und die Summe muss erheblich sein, mindestens zwei Monatsmieten betragen. Letzteres kann sie nach 6 Wochen nicht, wenn für die ersten zwei Wochen eine halbe Miete fällig war.

Außerdem hat der VM offenbar die Märzmiete erhalten, da er bemängelt, dass das Geld von einem Dritten kam.

Die Kaution ist hier gesondert zu behandeln, da er diese erst angemahnt haben müsste.

Der gerichtliche Mahnbescheid kann erstmal ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.

Von welchem Konto die Miete kommt, ist unerheblich. Der VM puzzelt sich aber hier wohl zusammen: Keine Kaution + falsche Zahlung von Konto eines Dritten = mittellos, daher dann auch der Vorwurf der arglistigen Täuschung.

Bleibt die ersatzweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung. Will die Mieterin diese abweisen, sollte sie natürlich dafür sorgen, dass der VM die Umstände erfährt und akzeptiert. Das wird er aber nur, wenn die Mieterin nun auch schleunigst zeigt, dass seine Verdächtigungen unrichtig sind.

Gruß!

Horst

Rückfrage
Hallo,

Die Kaution ist hier gesondert zu behandeln, da er diese erst
angemahnt haben müsste.

Wo steht, daß man die erst anmahnen muß?

Der gerichtliche Mahnbescheid kann erstmal ohne Angabe von
Gründen zurückgewiesen werden.

Zu welchem Zweck? Die Forderung ist doch unstrittig, oder? Wird es dann nicht noch teurer?

Bleibt die ersatzweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung.
Will die Mieterin diese abweisen, sollte sie natürlich dafür
sorgen, dass der VM die Umstände erfährt und akzeptiert. Das
wird er aber nur, wenn die Mieterin nun auch schleunigst
zeigt, dass seine Verdächtigungen unrichtig sind.

Das wird er aber wohl nicht, wenn auch noch dem Mahnbescheid widersprochen wird, meinst Du nicht?

Gruß
Axel

Hallo Axel,

kommt wohl drauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn da nichts von der Fälligkeit der Kaution drin steht, ist die Frage, ob bereits Verzug eingetreten ist. Dann müsste per Mahnung eine Frist gesetzt werden.

Aber selbst wenn per Mietvertrag bereits Verzug eingetreten ist, ist es zumindest eine sehr harrsche und ungewöhnliche Reaktion, gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Was den Rest anbetrifft, so habe ich nur auf die einzelnen Fragen geantwortet. Wie sich die Mieterin nun im Einzelnen verhalten würde, bliebe ihre Entscheidung.

Bleibt die ersatzweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung.
Will die Mieterin diese abweisen, sollte sie natürlich dafür
sorgen, dass der VM die Umstände erfährt und akzeptiert. Das
wird er aber nur, wenn die Mieterin nun auch schleunigst
zeigt, dass seine Verdächtigungen unrichtig sind.

Das wird er aber wohl nicht, wenn auch noch dem Mahnbescheid
widersprochen wird, meinst Du nicht?

Doch, meine ich auch.

Gruß!

Horst

Kündigung ist nichtig
Also wenn er die gesamte kaution fordert dann ist, wenn das so im Vertrag steht die Kautionsvereinbarung insgesamt ungültig.

Eine Kündigung deshalb nichtig weder fristlos noch fristgerecht hilfsweise.

andere Auskünfte sind Quatsch

Wolfgang

Alles klar, danke! (owt)
-nix-

Hallo Netlex,

Dein Vermieter kann nur die halbe „vergessene“ Monatsmiete anmahnen, aber nicht die Kaution.
Du musst die Kaution auch nicht auf einmal zahlen, hier gibt es eine Regelung, die die Kautionszahlung auf 3 Raten zulässt.
Meines Erachtens (bin selber Vermieter) hat Dein Vermieter hier vermutlich Panik bekommen und ich denke, das ein klärendes Gespräch evtl. hilfreich wäre.

Grüße
kittacat