Hallo Experten!
Wir hoffen das IHR uns in diesem Fall vielleicht mit ein paar Tipps und Ratschlägen weiterhelfen könnt.
Was ist passiert?
Eine neue Mieterin ist nach Trennung von Ihrem Lebensgefährten zum 15.02.2006 in seine selbst angemietete Wohnung gezogen. Mietbeginn und Einzug waren der 15.02.2006.
Im Mietvertrag wurde die Zahlung einer Kaution in Höhe von zwei NettoMonatsmieten (1380,- EUR) mit Hinweis auf § 551 BGB vereinbart.
Die Zahlung der ersten anteiligen Monatsmiete war ebenfalls zum 15.02. fällig. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen.
Die Mieterin musste jedoch direkt nach Einzug aus dringenden Gründen für mehrere Wochen verreisen. Da Sie nicht mehr dazu kam, Ihre Überweisungen einzurichten, hat Sie Ihren Vater unter Bekanntgabe der Bankverbindung des Vermieters begeten, die offenen Beträge vorerst zu übernehmen und per Überweisung an den Vermieter auszugleichen.
Der Vater jedoch hat lediglich - wohl aber pünktlich zum 01.03.2006 die vollständige Monatsmiete von 800,- EUR März 2006 an den Vermieter gezahlt. Eine Zahlung der ersten anteiligen Miete von 400,- EUR, sowie die Zahlung der Kaution sind nicht erfolgt.
Nach Rückkehr am 25.März 2006 fand die Mieterin ein Einschreiben Ihres Vermieters in Ihrem Briefkasten, welcher in diesem die fristlose Kündigung wie folgt ausgesprochen hat.
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sehr geehrte frau xxx,
seit dem 15.02.2006 haben Sie die Kaution nicht zugestellt. Inzwischen ist ein Gesamtrückstand aufgelaufen, der unter Berücksichtigung Ihres Mietrückstands untragbar ist.
Aufgrund arglistiger Täuschung hinsichtlich Ihrer Zahlungsfähigkeit (Selbstauskunft)und des Zahlungsverzugs kündige ich Ihnen hiermit das Mietverhältnis fristlos.
Die Tatsache, dass Sie die Miete unpünktlich oder über Dritte zahlen, stellt eine schwere Verletzung des Mietvertrages dar, die mir seine Fortsetzung unzumutbar macht.
Ich fordere Sie auf … bis spätestens 15.04.2005 an mich zu übergeben. Sollte eine fristgerechte Räumung nicht erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung Räumungsklage erheben.
Einer Fortsetzung des Mietverhältnis wird ausdrücklich widersprochen.
Vorsorglich kündige ich das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.06.2006
Mit Ihrem Verhalten verletzten Sie die vertragliche Zahlungspflicht erheblich. Ich habe daher ein besonderes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.
… ein Widerspruch hätte spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mir gegenüber erklärt zu werden…
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Weiterhin hat die Mieterin am heutigen Tage einen gerichtlichen Mahnbescheid über die anteilige Märzmiete, sowie die vollständige Kaution in Höhe von 1380,- EUR zugestellt bekommen.
NUN DIE FRAGEN:
- Ist die Aussprache einer fristlosen Kündigung in diesem Fall rechtens und wirksam, obwohl die Märzmiete pünktlich gezahlt wurde?
Meinem Meinung nach ist die Nichtzahlung von Kautionen kein Kündigungsgrund und müsste - sofern der Mieter nicht zahlungswillig ist - zivilrechtlich eingeklagt werden.
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Darf die Mieterin nur von Ihrem eigenen Konto die Miete überweisen, oder stellt dieses Zahlung über den Vater wirklich eine schwere Verlettzung des Vertrages dar?
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Hier wird der Vorwurf einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit der Selbstauskunft erklärt. Worin soll dieser bestehen? Muss der Vermieter diese begründen - oder kann ich nicht lesen?
Die Mieterin ist selbstständig Tätig, hat Ihr geschätztes Einkommen bekannt gegeben und somit keinerlei falscher Auskünfte erteilt.
- Ist der Mahnbescheid rechtens oder sollte man bei diesem Einspruch einlegen. Schließlich kann der Vermieter die Kaution doch nicht
WIR WÜRDEN UNS SEHR ÜBER EURE BEITRÄGE FREUEN!!!