Kündigung Eigenbedarf von 2 Eigentumswohnungen

es geht um zwei - nebeneinander liegende - eigentumswohnungen, die momentan vermietet sind. es handelt sich um eine zwei- und eine dreiraumwohnung.
nun möchte die vermieterin aus ihrer derzeitigen wohnung aus- und mit dem lebensgefährten und der tochter zusammen dort einziehen und zu diesem zweck ein stück wand zwischen den beiden wohnungen durchtrennen, also beide wohnungen zu einer zusammenlegen und mit der „familie“ nutzen.
kann es probleme geben, wenn beiden mietern gleichzeitig wegen eigenbedarfs gekündigt wird?

Ja die wird es geben

abhängig vom Bundesland

gar unmöglich.

Wolfgang

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"Ja die wird es geben

abhängig vom Bundesland

gar unmöglich."

ja, und welche probleme kann es da geben? wieso ist es abhängig vom bundesland? was hat das mit der kündigung wegen eigenbedarfs zu tun? was ist „gar unmöglich“?

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Hallo an dieser Stelle.

ja, und welche probleme kann es da geben? wieso ist es
abhängig vom bundesland? was hat das mit der kündigung wegen
eigenbedarfs zu tun? was ist „gar unmöglich“?

Ein Fragenkatalog:
-welcher Art sind die Mietverhältnisse (befristet od. unbefristet) ?
-wie lange gibt es diese schon ?
-Einliegerwohnung(en) (ja oder nein) ?
-Bundesland wg. der Bauordnung
-Zu den Voraussetzungen f. nachvollziehbaren Eigenbedarf als VM: http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Urteile/Eigenbed…
(Achtung: die höchsten Instanzen sind immer BGH und BFH sowie die aktuelle Gesetzeslage :wink: Alles andere kann entweder schon aufgehoben oder nicht allgemein gültig sein)
(Quelle: http://www.mietrecht-az.de/)

HTH
mfg M.L.

Ein Fragenkatalog:
-welcher Art sind die Mietverhältnisse (befristet od. unbefristet) ?
-wie lange gibt es diese schon ?
-Einliegerwohnung(en) (ja oder nein) ?
-Bundesland wg. der Bauordnung
-Zu den Voraussetzungen f. nachvollziehbaren Eigenbedarf als VM: http://www.mieturteile.de/Mietrecht/U
(Achtung: die höchsten Instanzen sind immer BGH und BFH sowie die aktuelle Gesetzeslage :wink: Alles andere kann entweder schon aufgehoben oder nicht allgemein gültig sein)

Die Antworten:

  1. Beide Mietverhältnisse sind unbefristet mit 3-monatiger Kündigungsfrist
  2. Ein Vertrag besteht seit 2002, einer seit 2004
  3. Keine Einliegerwohnungen, 2 nebeneinander liegende Wohnungen in einem Wohnblock
  4. Bundesland: Sachsen-Anhalt

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