Nehmen wir mal an Person A zog zum 1.8.05 in eine WG ein, der Mietpreis wurde inkl. Nebenkosten festgesetzt, es wurde verhandelt das die Telefon Grundgebühr bereits in diesen enthalten ist, genauso anteilig kosten für DSL und Flatrate.
Im Vertrag stünde dann das Kosten für Telekommunikation getrannt verhandelt würden - das gelte für Gesprächskosten etc.
Nun nehmen wir weiter an das Person A zum 1.3.06 auszieht, die WG solle zum 1.4. aufgelöst werden, da niemand das Zimmer für einen Monat mieten würde stünde es nun lehr und die anderen beiden WG-Mitglieder, die zugleich vermieter von Person A sind müssten nun die Kosten für das Zimmer und einen Monat alleine tragen.
Nun bekommt Person A eine Nebenkostenabrechnung, welche oh wunder eine Nachzahlung ein Höhe einer Monatswarmmiete vorsieht.
Alle Belege wären angefordert worden und es stelle sich folgendes heraus:
Die Vermieter verlangen nun nachträglich die anteilige Telefon und DSL grundgebühr - diese sei nie gezahtl worden, sieht man ja im Vertrag…
Ein weiterer Teil der horrenden Nebenkostenabrechnung sein nun auf gestiegene Abschlagszahlungen zurückzuführen, allerdings hatten die VErmieter bereits als der Mieter den Vertrag unterzeichnete Kentniss von den gestiegenen Kosten, allerdings wurde das dem Mieter verschwiegen - könnten sie dem Mieter die gestiegenen Kosten trotzem in Rechnung stellen?
Ich könnte mir noch weitere Details ausdenken, doch das hier soll ersteinmal genügen, vielen Dank fürs lesen 
ChickeN