Zweifelhafte nebenkostenabrechnung

hallo!

folgender sachverhalt:

mieter hatte von januar bis märz letzten jahres eine mietwohnung, lebte aber nicht mehr in der wohnung.
nun erhielt der mieter die nebenkosten für diese 3 monate und soll 80,- nachzahlen.

ein posten bringt aber zweifel mitsich, ob dieser korrekt ist.
beim auszug wurden alle zählerständen notiert und quittiert.
jedoch ist speziell ein zähler sehr verdeckt angebracht u. somit nur recht schwer abzulesen.

in der abrechnung werden als heizungsverbrauch ca. 3000kW/h abgerechnet, obwohl wie oben bereits erwähnt, der mieter die wohnung gar nciht bewohnte!
der mieter vermuter einen ablesefehler.

nun die eigentliche frage:
1.) kann trotz unterschrift beim auszug bezüglich der zählerstände gegen die abrechnung vorgegangen werden?
der mieter könnte durchaus plausibel nachweisen, dass es sich um einen ablesefehler handelt.
zum verständnis.
der nachmieter soll in den restl. 9 monaten des jahres nur ca. 2000 kW/H verbraucht haben. das wären also ca. 50% weniger als der mieter in den 3 monaten anfangs des jahres (januar bis märz), in denen er noch nicht mal in der wohnung lebte und die heizung auf „Null“ stand!

2.) welche fristen hinsichtlich der bezahlung gibt es nach erhalt der abrechnung?

3.) in der abrechnung dienen „falsche“ zählerstände bzw. zahlen als grundlage der berechnung. letztendlich kommt aber das richtige ergebnis raus. kann trotzdem eine neue, mit den richtigen zahlen versehene abrechnung verlangt werden?

4.) welche wirkung hat ein widerspruch seitens des mieters, da er mit de abrechnung so nicht einverstanden ist?

so, ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich ausgedrückt…

Hallo Ralf,

natürlich kann ein Mieter Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung einlegen. Die Folge sollte bei einem seriösen Mieter sein, dass er die Sache prüft und entweder eine Stellungnahme dazu abgibt oder aber eine korrigierte Abrechnung schickt.

Sollte es - wie du erwähnst - eine richtige Berechnung unter Angabe von falschen Zahlen sein (Sollte eigentlich aus der Abrechnung zu ersehen sein…), dann sollte der Vermieter schon aufgrund der geforderten Nachvollziehbarkeit eine korrekte Abrechnung schicken.

Ist der Mieter sich nicht sicher, ob die Abrechnung korrekt ist oder nicht, kann er die Zahlung unter Vorbehalt leisten.
Natürlich könnte er auch einfach die Heizkosten erst einmal einbehalten, bis er eine wie auch immer geartete Antwort erhält.

Sollte sich die Abrechnung als korrekt erweisen, so wird der Vermieter im Normalfall in seiner Antwort eine Frist für die restliche Zahlung stellen.

Das kann alles ganz höflich und ohne Aufregung vonstatten gehen. (Liegt an den Beteiligten.)

Gruß!

Horst

Die empfohlene Höflichkeit empfiehlt sich umso mehr, als dass die Ablesung unterschrieben wurde.

Gruß!

Horst