Teppich und Übergabe an Vermieter

Hallo,

Mieter M bewohnt 1,5 Jahre eine Wohnung vom Vermieter V. Die Wohnung ist zum MIetbeginn 3 Jahre alt und mit einem Teppichboden ausgestattet. Als M einzieht, ist der Teppich schamponiert, aber weisst Gebrauchsspuren auf - insbesondere da die Vormieter ein kleines Kind hatten und teilweise Flecken im Teppich sind, die zwar abgeschwächt, aber dennoch vorhanden sind. Im Übergabeprotokoll wird der Teppich nicht weiter bemängelt.

Nun will M nach 1,5 Jahren ausziehen. Der Teppich weist nun jedoch an 2 Stellen Spuren von Kleberesten auf, die sich nicht mehr entfernen lassen. Der Teppich selber ist in einem befriedigenden bis eventuell ausreichendem Zustand, da der Flor an „verkehrsreichen“ Stellen niedergetreten ist.

Inwieweit kann V den M nun zur Kasse bitten aufgrund der Klebestellen, die sich nicht mehr entfernen lassen. Was ist hier angemessen? Spielt das Alter des Teppichs eine Rolle dabei und der Gesamtzustand?

Grüße,
Ivo

Hallo Ivo,

Teppich hat Abnutzungsdauer von 10 Jahren. Wenn er tatsächlich ausgewechselt werden muss, komm ich in dem Beispielfall auf höchstens 55 % Anteil des Mieters - was natürlich nicht ohne ist.

Aufgrund der Schilderung gehe ich aber eher von einer Reinigung aus, die kostengünstiger sein sollte.

Es gibt natürlich auch den gemeinen Fall, dass Vermieter reinigen läßt und dann sagt, nö, geht nich mehr, muss ausgewechselt werden.

Was in deinem Beispiel nun angesagt ist, konnte ich nicht entnehmen. Reinigung wäre jedenfalls wahrscheinlich billiger. Aber wie beschrieben - kann daneben gehen.

Gruß!

Horst

Hallo Ivo,

habe hier etwas, was Dir vielleicht weiterhelfen wird, da wir aktuell bei unserer Mieterin ein ähnliches Problem haben und ich mich deshalb kundig gemacht habe.

„Wenn eine Wohnung einschließlich Teppichboden vermietet ist, muß der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelags den Teppich erneuern.
-Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, daß der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß.“
(AG Köln, Az 213 C 501/97)

„Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Anbutzung beruhen, wie z.B. Rotweinflecken, Brandlöcher usw.,
muß der Mieter bei Auszug ersetzen.
Bei den Kosten für die Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert.“
(LG Dortmund 21 S 110/96)

Wie es jedoch ganz genau in Deinem Fall aussieht, kann ich Dir leider nicht beantworten, da der Teppich ja schon vom Vormieter Gebrauchsspuren aufgewiesen hat und dieses aber nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurde.
Ich gehe aber davon aus, das hier das 1. von mir aufgeführte Gerichtsurteil greifen würde, da der Teppich ja schon den 2. Mieter überstanden hat.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Liebe Grüße
kittacat

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