Mein Sohn (26J.) beendet Ende Mai 2006 seine Umschulung zum Altenpfleger, da er bis heute noch keine Antworten auf seine vielen Bewerbungen um einen Arbeitsplatz erhalten hat, muß er im April Alg II ( Harz IV ) beantragen. Seine große Wohnung kann er dann sowieso nicht mehr finanzieren und deshalb zieht er vorübergehend zu uns zurück. Wir haben ein Eigenheim und er bekäme einen Schlafraum, einen Wohnraum und Bad und Küche benutzen wir gemeinsam. Er kann dann jederzeit ausziehen, wenn sich plötzlich ein Arbeitsplatz findet. Er zieht als Untermieter bei uns ein. Kann er in diesem Fall beim AA Mitzuschuß und Nebenkosten beantragen und steht ihm dies auch zu?
Müssen wir beim Finanzamt Steuern bezahlen? Mein Mann hat ein Einkommen, ich bekomme nichts ( keine weiteren Einkommen ). Gibt es da ein Limit, wonach sich dies richtet?
Warte auf Antwort. Danke Daniela
Hallo an das neue Mitglied.
Mein Sohn (26J.) beendet Ende Mai 2006 seine Umschulung zum
Altenpfleger, da er bis heute noch keine Antworten auf seine
vielen Bewerbungen um einen Arbeitsplatz erhalten hat, muß er
im April Alg II ( Hartz IV ) beantragen.
–> ‚Ämter und Behörden‘ sowie ‚Jobs und Karriere‘ Vielleicht hilft’s ja
…und für ‚Mietrecht‘ nicht vergessen: FAQ:1129 
HTH
mfg M.L.
@MOD: (kein Aprilscherz) komm.los. Bearbeiten ok