Ich möchte einen ganz speziellen Fall schildern, leider fand ich keine Gesetztestexte/urteile dazu, vielleicht weis wer was…
In Mieter ist vor 20 Jahren in eine Wohnung gezogen (2Zimmer) hat zwei Kinder bekommen (beide mitlerweile Volljährig) eins geistig behindert.
Der Vater und Mutter sind als Haupt/Nebenmieter eingetragen. Die Mutter zog vor 6 Monaten aus, der Vater vor einem, eine Aufforderung um Schilderung des momentanen Aufenthalts ergab keine Klare Antwort (umgezogen/Afrika/Urlaub/eigenes Haus als angaben, nix konkret)
Leider sind die Kinder eher schlechte Mieter (eine Abmahnung wegen Lärmbelästigung und Passantenbeleidigung). Insbesondere erscheint es uns zweifelhaft dass die ältere Tochter auf ihren behinderten Bruder aufpassen darf.
Gibt es rechtliche Möglihkeiten einem mieter der selbst seine Wohnung nicht nutzt zu verbieten sein Kind (nicht im mietvertrag erwähnt) als „Nachmieter“ zu benennen? Wäre eine Fristgerechte Kündigung seitens des Vermieters sinvoll?
Danke für Eure Beiträge!
GBY Marlon
P.s. sind mehrfache Besuche der Polizei ein Grund zur Kündigung?
Hallo,
ich persönlich hatte diesen Fall bereits. Der Richter sah es als unzulässige Untervermietung an, wenn der Hauptmieter auszieht und sein erwachsenes Kind fortan alleine in der Wohnung lebt. Hier sollte man den Mietvertrag prüfen, ob Untervermietung gestattet wird.
Der Grundgedanke: Zwar können Kinder, Lebenspartner oder Ehegatten in die Wohnung mit einziehen, es geht aber nicht, dass der Vermieter plötzlich mit einem neuen Mieter konfrontiert wird, mit dem er gar keinen Mietvertrag abgeschlossen hat.
Kündigungsschutz greift nur dann ein, wenn z. B. der Hauptmieter zusammen mit den Kindern in der Wohnung lebt und dann verstirbt, was hier aber nicht der Fall ist.
Gruss
BM
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Hallo,
nur ein paar Kommentare:
Insbesondere erscheint es uns zweifelhaft dass die ältere Tochter auf ihren
behinderten Bruder aufpassen darf.
das geht den Vermieter so wirklich gar nichts an.
P.s. sind mehrfache Besuche der Polizei ein Grund zur Kündigung?
Auch das geht den Vermieter selbstverständlich nichts an.
Ich bekomme übrigens auch regelmäßig Besuch von der Polizei. Meistens zum Frühstück oder auf ein Gläschen Wein.
Gruß,
Malte