Wohnungsbesichtigung in regelmäßigen Abständen

Hallo,
was ist Euere Meinung / Euer Rat zu folgenden Fall :

Darf ein Vermieter, auch wenn es im Mietsvertrag vereinbart wurde, in regelmäßigen Abständen (hier alle 2 Jahre) eine Hausbesichtigung von Keller bis Bühne durchführen?
Im vorliegenden Fall wurde aus Zeitmangel bei der letzten Besichtigung der Doppelhaushälfte Küche, WC und 1 Kinderzimmer nicht besichtigt und der Vermieter hat schriftlich um einen neuen Termin gebeten und die restlichen Räume zu begutachten.
Jetzt steht der nächste Termin an, die Mieter fühlen sich aber dadurch
gestört, da der Vermieter absolut alles in Augenschein nimmt.
Termine werden rechtzeitig angemeldet, meine aber trotzdem, daß hier das Recht auf Privatsphäre höher wiegt wie die „Neugier“ des Vermieters, auch wenn dieser sich überzeugen will, das sein Mietobjekt nicht verwahrlost.
Die Mieter haben nach der letzten Besichtigung z.B. einen beanstandeten Parkettboden (60 qm), der mehr als 30 Jahre alt war, auf eigene Kosten abschleifen und neu versiegeln lassen, nur um ihren guten Willen zu zeigen, obwohl sie dazu überhaupt nicht verplichtet gewesen wären.

Bedank mich schon mal
Gabriella

Hallo,
was ist Euere Meinung / Euer Rat zu folgenden Fall :
nicht verplichtet gewesen wären.
Bedank mich schon mal

Hallo, Gabriella,
der Vermieter darf nicht so oft Wohnungen besichtigen. Tatsächlich wiegt die Privatsphäre des Mieters höher.
Spencer

Auch hallo.

Darf ein Vermieter, auch wenn es im Mietsvertrag vereinbart
wurde, in regelmäßigen Abständen (hier alle 2 Jahre) eine
Hausbesichtigung von Keller bis Bühne durchführen?

Wenn es sich um einen Altbau handelt sogar jedes Jahr.
Das Stichwort heisst übrigens Besichtigungsrecht.

Termine werden rechtzeitig angemeldet, meine aber trotzdem,
daß hier das Recht auf Privatsphäre höher wiegt wie die
„Neugier“ des Vermieters, auch wenn dieser sich überzeugen
will, das sein Mietobjekt nicht verwahrlost.

Umgekehrt gesehen ist ein VM auch verpflichtet sich um seine Immobilien
zu kümmern. Weitere Feinheiten sind unter http://www.mietrecht-az.de/index.php?page=1025406139… einzusehen. Davon mal abgesehen ist 1x alle 2 Jahre nicht wirklich oft :wink:

HTH
mfg M.L.

Umgekehrt gesehen ist ein VM auch verpflichtet sich um seine
Immobilien
zu kümmern. Weitere Feinheiten sind unter
http://www.mietrecht-az.de/index.php?page=1025406139…
einzusehen. Davon mal abgesehen ist 1x alle 2 Jahre nicht
wirklich oft :wink:

HTH
mfg M.L.

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen.
Klar ist alle 2 Jahre nicht oft, aber verwahrlost ist das Objekt auf keinem Fall und das weiß der Vermieter auch.
Im Gegenteil, die Mieter machen mehr als zu was sie eigentlich verpflichtet sind.

Hallo, Gabriella,
der Vermieter darf nicht so oft Wohnungen besichtigen.
Tatsächlich wiegt die Privatsphäre des Mieters höher.
Spencer

Danke Spencer, sehe ich eigentlich auch so.
Jetzt muß das nur noch der Vermieter begreifen.

Hallo nochmal.

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen.

Schon interessant, wenn man in der Zwischenzeit den Namen ändert :smile:
Der Link stammt übrigens von jurablogs.com - suche nach Mietrecht

Klar ist alle 2 Jahre nicht oft, aber verwahrlost ist das
Objekt auf keinem Fall und das weiß der Vermieter auch.

Dennoch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser :wink:

Im Gegenteil, die Mieter machen mehr als zu was sie eigentlich
verpflichtet sind.

Vorbildliche Mieter also. Aber s.oben

mfg M.L.