Widerspruchsfrist bei NK-Abrechnung

Hallo,
mich interessiert, wie lange man gegen eine NK-Abrechnung Widerspruch einlegen kann.
Als Hintergrund würde ich folgende Annahme treffen:
Der Vermieter hat Kosten in der Abrechnung unwissentlich vertauscht, Mieter A hat dadurch „gespart“, Mieter B „draufgelegt“. Während A eine Zurückzahlung bekommen hat mußte B nachzahlen.
Nun wird sich A den Fehler sicher nicht in jedem Fall freiwillig melden und B merkts erst später …
Ab wann ist es für ihn zu spät - so daß er keine Ansprüche mehr hätte?
Andere Situation: der Vermieter bevorteilt A und B - beide bekommen eine Rückzahlung, und der Vermieter merkt den Fehler erst nach xx Monaten. Kann er dann nochmal eine korrigierte Abrechnung vorlegen?
(wenn die Verjährung - 12 Monate nach Abrechnungszeitraum noch nicht eingetreten ist)

Danke für eure Antworten+ Gruß,
Michael

Hallo Michael,

Hallo,
mich interessiert, wie lange man gegen eine NK-Abrechnung
Widerspruch einlegen kann.

Um Einwende geltend zu machen hat auch der Mieter eine 12-monatige Frist. Allerdings blicke ich da auch nicht so ganz durch, wie das mit der Anerkennung durch Zahlung aussieht, wenn man nicht ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt hat.

Andere Situation: der Vermieter bevorteilt A und B - beide
bekommen eine Rückzahlung, und der Vermieter merkt den Fehler
erst nach xx Monaten. Kann er dann nochmal eine korrigierte
Abrechnung vorlegen?
(wenn die Verjährung - 12 Monate nach Abrechnungszeitraum noch
nicht eingetreten ist)

Das wäre ganz in Ordnung, meine ich, da es sich lediglich um eine korrigierte Abrechnung handeln würde.

Gruß!

Horst

Hallo,

Um Einwende geltend zu machen hat auch der Mieter eine
12-monatige Frist. Allerdings blicke ich da auch nicht so ganz
durch, wie das mit der Anerkennung durch Zahlung aussieht,
wenn man nicht ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt hat.

Ich meine allerdings, dass durch eine Zahlung die Nenkostenabrechnung anerkannt ist, weil von der Annahme ausgegangen werden kann, dass derjenige, der gezahlt hat, auch geprüft hat, was er da zahlt. Wie genau das mit dem Vorbehalt aussieht, weiß ich allerdings auch nicht, das ist mir noch nicht untergekommen.

Gruß

Dagmar