Also, folgendermaßen:
Im Mietvertrag steht die Klausel dass kleinere Instandsetzungsarbeiten bis 80,- EUR vom Mieter selbst zu tragen sind. Das ist auch soweit klar. Der Sachverhalt sieht nun so aus, dass direkt beim Einzug festgestellt worden ist, dass in der halben Wohnung kein Strom ist. Die Kosten für den Elektriker übersteigen auch diese 80,- EUR nicht.
Ist es aber nun auch Sache des Mieters die Kosten dafür zu tragen, obwohl die defekten Leitungen ja auch vor dem Einzug schon defekt waren?
Solche Sachen gehören 1. eh ins übergabeprotokoll
und 2. hat der Mieter ja mit den Leitungen nicht´s zu tun, wenn jetzt eine Steckdosen"hülle" einen riss hätte müsste der mieter zahlen, in dem fall mit den leitungen der vermieter
Hallo,
Im Mietvertrag steht die Klausel dass kleinere
Instandsetzungsarbeiten bis 80,- EUR vom Mieter selbst zu
tragen sind.
Instandhaltung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Die Selbstbeteiligung betrifft kleinere Reparaturen, etc.
Das ist hier nicht der Fall.
Gruß!
Horst
Vielen Dank erstmal,
leider haben die Argumente gar nichts genützt.
Im Mietvertrag steht „Wohnung ist in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand“, daher beruft sich der Vermieter jetzt darauf.
Und da dieser Anwalt ist, find ich mich wohl einfach damit ab…