Hallo zusammen,
nehmen wir doch mal bitte folgenden Fall an:
Ein Mieter M übergibt die Wohnung vertragsgemäß. Es wird auch nichts beanstandet. Jetzt meldet sich der Vermieter (2 Tage später) und bemängelt, dass die Haustürschlüssel (nicht WOhnungstür) nicht passen würden.
Mieter M ist sich jedoch sicher, dass die Schlüssel passen, und probiert das auch nochmal aus (er hat die Schlüssel extra dafür zurückbekommen). Nachdem Mieter M zweimal damit die Haustür aufgeschlossen hat (nicht in Gegenwart des Vermieters) gibt er diese an den Vermieter mit dem Kommentar „Passen doch“ zurück.
Der Vermieter beharrt jedoch darauf, dass diese Schlüssel nicht passen, und will nun die Schlossanlage austauschen lassen.
Hintergrund: Das Haustürschloss klemmt ein wenig, ist daher nur mit Feingefühl zu öffnen…
Wie schauts da aus? Hat der Vermieter ein Recht, das Schloss auszutauschen, nur weil er nicht in der Lage ist, mit den Schlüsseln umzugehen? Und muss der Mieter dann die Kosten dafür tragen? (Etwa 300€)
Gruß
Jürgen
Hallo Namensvetter!
Die Mietsache und alles, was dazu gehört, wurde (vermutlich nach Beendigung der Mietdauer!?!?) vom M komplett zurück gegeben. Ja?
Unstrittig gehören zur Rückgabe der Mietsache (Wohnung) Wohnungs- und Haustürschlüssel.
Ich nehme an, es ist ein Mehrparteien-Haus, in dem der M wohnte (Grund: Haus- nicht gleich Wohnungstürschlüssel). Ja?
So hat der M ja gar keinen direkten Einfluss darauf, was mit der Haustüre, die folglich auch von anderen Menschen benutzt wird, passiert(e) - oder!?!?
M hat -nach BGB- die Mietsache nach Ablauf … zurück zu geben. Unstrittig: In dem Zustand, wie M die Sache vom V erhielt. M muss notfalls den vorherigen Zustand wieder herstellen, wenn dieser durch die Nutzung der Sache (WOHNUNG!) verändert wurde.
Gehört hierzu die Haustür und der -schlüssel?
Meiner Ansicht nach: Grundsätzlich NEIN! Es liegt im Problembereich des V, wenn das Haustürschloss ausgetauscht werden müßte, es sei denn, M hätte/hatte/hat (durch Beschädigung der Türe, der Schlüssel o.ä.) damit was zu tun!
V kann natürlich mit seinem Eigentum (Haus, Wohnung, Tür, Schlüssel) tun, was er will (Austausch), aber aus meiner Sicht muss M dafür die Kosten nicht tragen.
MfG:wink: Jogi
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Hallo,
Hintergrund: Das Haustürschloss klemmt ein wenig, ist daher
nur mit Feingefühl zu öffnen…
Haben andere Mieter das gleiche Problem? Evtl. liegt es auch nur am Schlüssel des Mieters (verbogener Kamm?)
Gibt es einen Ersatzschlüssel, den man testen könnte?
Grundsätzlich würde ich die Türe nochmal unbedingt im Beisein des Vermieters öffnen.
Gruß
Maja