Rücknahme der Kündigung

Hallo.

Gesetzt den Fall.
Paar A und B haben sich ein Haus zur Miete angeschaut, und es passte alles zusammen, so das Vermieter und Paar A u. B die Mietzusage per Handschlag besiegeln.
Am gleichen Abend wird die von A und B noch bewohnte Wohnung gekündigt, da es der letzt mögliche Tag in dem Monat war.

Zwei Tage nach mündlicher Zusage ruft Frau A den zukünftigen Vemieter an um den Termin zur Vertragsunterzeichnung festzumachen.

Plötzlich verändert der Vermieter die Grundbedingungen (3 statt 2 Monatsmieten, und das befüllen des Öltanks mit mind. 4000L.)

Mit solchen Bedingungen sind Paar A und B nicht einverstanden, möchten abstand nehmen, und Ihre bereits 2 Tage zuvor erfolgten Kündigung zurückziehen. Geht das Generell, und gibt es für so eine Kündigungsrücknahme Fristen?

Danke und lieber Gruß Claudia

Hallo Claudia,

die Kündigung der Wohnung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vermieter. Es gibt in Fällen, in denen der Mieter später die Kündigung zurückziehen will, keine Möglichkeit, diese Erklärung zu widerrufen. Ein Widerruf oder eine Anfechtung einer Erklärung ist beispielsweise nur bei Irrtum oder arglistiger Drohung möglich, was hier nicht der Fall ist. Der Mieter hat freiwillig die Erklärung abgegeben, die er abgeben wollte.

Die einzige Möglichkeit ist, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, ihm die Lage zu schildern und ihn zu bitten, die Kündigung zu „vergessen“.

Gruss
BM

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