Hallo.
Gesetzt den Fall.
Paar A und B haben sich ein Haus zur Miete angeschaut, und es passte alles zusammen, so das Vermieter und Paar A u. B die Mietzusage per Handschlag besiegeln.
Am gleichen Abend wird die von A und B noch bewohnte Wohnung gekündigt, da es der letzt mögliche Tag in dem Monat war.
Zwei Tage nach mündlicher Zusage ruft Frau A den zukünftigen Vemieter an um den Termin zur Vertragsunterzeichnung festzumachen.
Plötzlich verändert der Vermieter die Grundbedingungen (3 statt 2 Monatsmieten, und das befüllen des Öltanks mit mind. 4000L.)
Mit solchen Bedingungen sind Paar A und B nicht einverstanden, möchten abstand nehmen, und Ihre bereits 2 Tage zuvor erfolgten Kündigung zurückziehen. Geht das Generell, und gibt es für so eine Kündigungsrücknahme Fristen?
Danke und lieber Gruß Claudia