Betriebskosten und Mietvertrag

Hallo Experten,

falls man einen Mietvertrag hätte, der folgendermaßen aussieht:
Die Miete - ohne Betriebskosten - beträgt monatlich XX Euro.

Dann kommt der Passus Betriebskosten, in dem alle aufgeführt sind.
Jedoch ist in diesem Fall nichts ausgefüllt.

Müsste man dann die Betriebskosten (Strom,Wasser,…) tragen, wenn der Vermieter eine Abrechnung erstellt?

Und was wäre, wenn der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten über 13 Monate läuft?

Danke für die Hilfe.

Gruß
Axl

Hallo Axl Rose (Prominenz sieht man ja immer gerne),

Dann kommt der Passus Betriebskosten, in dem alle aufgeführt
sind.
Jedoch ist in diesem Fall nichts ausgefüllt.

Was heisst das? Gar nix erwähnt, oder wie?

Müsste man dann die Betriebskosten (Strom,Wasser,…) tragen,
wenn der Vermieter eine Abrechnung erstellt?

Strom läuft normalerweise über Anbieter direkt. Aber was nicht konkret im Vertrag steht, muss i.d.R. auch nicht bezahlt werden.

Und was wäre, wenn der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten
über 13 Monate läuft?

Geht nicht. 12 Monate sind gesetzlich festgelegt. Heisst aber nicht automatisch, dass alles abgelehnt werden kann.

Insgesamt solltest du vielleicht den Fall etwas klarer darstellen. Allzu abstrakt ist es schwer, dazu etwas zu sagen.

Gruß!

Horst

Hallo Axl Rose (Prominenz sieht man ja immer gerne),

Dann kommt der Passus Betriebskosten, in dem alle aufgeführt
sind.
Jedoch ist in diesem Fall nichts ausgefüllt.

Was heisst das? Gar nix erwähnt, oder wie?

Es gibt eine Seite, in der alle Nebenkosten aufgschlüsselt sind,
Wasserkosten Heizkosten, etc. Dann mit welchem Verteilerschlüssel berechnet wird und der Betrag. Dort ist aber entweder nichts eingetragen oder die Felder sind leer.

Müsste man dann die Betriebskosten (Strom,Wasser,…) tragen,
wenn der Vermieter eine Abrechnung erstellt?

Strom läuft normalerweise über Anbieter direkt. Aber was nicht
konkret im Vertrag steht, muss i.d.R. auch nicht bezahlt
werden.

Und was wäre, wenn der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten
über 13 Monate läuft?

Geht nicht. 12 Monate sind gesetzlich festgelegt. Heisst aber
nicht automatisch, dass alles abgelehnt werden kann.

Abgelehnt nicht, aber die Abrechnung wäre doch in diesem Fall fehlerhaft, oder?

Insgesamt solltest du vielleicht den Fall etwas klarer
darstellen. Allzu abstrakt ist es schwer, dazu etwas zu sagen.

O.k. Folgender Sachverhalt:
Ein Garten wurde angemietet. Im Mietvertrag steht, daß der Mieter eine separate Wasseruhr anbringt und einen separaten Stromzähler.
Dies wurde auch gemacht. Im Mietvertrag wurden aber wie oben erwähnt die Felder für die Nebenkosten leergelassen, bzw. gestrichen.
Dann kommt eine Abrechnung für den Zeitraum 04.07. bis 04.08.
Es sollen 40 Kubikmeter Wasser und 380 KW/h verbraucht worden sein.
Um die ganze Geschichte nachvollziehen will der Mieter die Abrechnungsunterlagen einsehen. Vermieter meldet sich darauf aber nicht.

Jetzt geht die ganze Sache vor Gericht, da vorher Mahnbescheid erfolgte. Da stellt sich heraus, daß in der Abrechnung der falsche Kubikmeterpreis berechnet wurde. Eine korrigierte Abrechnung soll zugegangen sein. Die ist aber nie angekommen…
Deshalb meine Frage, ob diese mit dem Zeitraum überhaupt zulässig ist und ob überhaupt gezahlt werden muss.
Wenn dem nicht so ist, dann würde man sich ja vor Gericht über einen Sachverhalt streiten, der falsch ist.

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Hallo Axl,

eine Abrechnung über 13 Monate geht nicht. Was den Vertrag anbetrifft, so verstehe ich das jetzt so: Einige NK wurden gestrichen, werden also nicht erhoben. Die anderen wurden vom Mieter blanko unterschrieben und wurden von ihm somit anerkannt.

Irgendwann wurden dann auch Wasseruhr und Stromzähler eingebaut, was dem Mieter wenigstens einen Überblick über seinen Verbrauch gibt, was wieder für Vergleichszwecke dienlich sein sollte.

Auf die Forderung zur Einsicht in die Belege kommt keine Reaktion. Stattdessen schickt der Vermieter eine korrigierte Abrechnung, die auch nicht ankommt. Schließlich kommt es zur Mahnung.

Die Fragen, die sich stellen: Ist auch die korrigierte Abrechnung fehlerhaft? Werden 13 Monate berechnet? Werden Nebenkosten berechnet, die laut Vertrag gestrichen sind?
Was den Verbrauch selbst betrifft: Ist der Verbrauch für die Zeit vor der Installation der Zähler auffallend höher als nachher?

Falls das alles mit Nein beantwortet wird, dann wird tatsächlich ein ganz anderer Fall verhandelt.

Gruß!

Horst

Hallo Axl,

eine Abrechnung über 13 Monate geht nicht. Was den Vertrag
anbetrifft, so verstehe ich das jetzt so: Einige NK wurden
gestrichen, werden also nicht erhoben. Die anderen wurden vom
Mieter blanko unterschrieben und wurden von ihm somit
anerkannt.

Heisst also konkret, wenn die Felder im Mietvertag leer sind (kein Betrag, kein Verteilungsschlüssel), dann wurde das anerkannt?
Kann ich Dir das mal eingescannt per Mail schicken?

Irgendwann wurden dann auch Wasseruhr und Stromzähler
eingebaut, was dem Mieter wenigstens einen Überblick über
seinen Verbrauch gibt, was wieder für Vergleichszwecke
dienlich sein sollte.

Auf die Forderung zur Einsicht in die Belege kommt keine
Reaktion. Stattdessen schickt der Vermieter eine korrigierte
Abrechnung, die auch nicht ankommt. Schließlich kommt es zur
Mahnung.

Nicht nur das. Von der korrigierten Abrechnung erfährt der Mieter erst vor Gericht, weil es schon zum Mahnbescheid gekommen ist, gegen den aber Einspruch erhoben wurde.

Die Fragen, die sich stellen: Ist auch die korrigierte
Abrechnung fehlerhaft? Werden 13 Monate berechnet? Werden
Nebenkosten berechnet, die laut Vertrag gestrichen sind?
Was den Verbrauch selbst betrifft: Ist der Verbrauch für die
Zeit vor der Installation der Zähler auffallend höher als
nachher?

Die korrigierte Abrechnung hat der Mieter noch nicht gesehen, weil das alles über die Anwälte läuft.

Gruß
Axl

Heisst also konkret, wenn die Felder im Mietvertag leer sind
(kein Betrag, kein Verteilungsschlüssel), dann wurde das
anerkannt?

Das heißt, dass die gesetzlichen Vorgaben in Kraft treten und der Mieter anerkannt hat, dass keinerlei Zählerstände gemessen wurden.

Kann ich Dir das mal eingescannt per Mail schicken?

Nein. Ich darf keine Rechtsberatung machen.

Vermutlich wird der Thread jetzt ohnehin geschlossen. Deshalb noch kurz den Rat: Der Mieter sollte sich professionelle Hilfe holen, da er nicht einmal genau weiß, weswegen er eigentlich vor Gericht zieht.
Ist wirklich nur gut gemeint!

Gruß!

Horst