Wohnung in Urzustand?

Ein Vermieter übergab einem Mieter die Wohnung in sehr dreckigem Zustand. Der Mieter reklamierte diesen Zustand und bekam daraufhin vom Vermieter die mündliche Zusage, er könne dafür in der Wohnung machen was er wolle, ohne dass dieselbige beim Auszug in den Urzustand zurück zu versetzen wäre. Der Mieter wählte also Wand- und Deckenfarben nach seinem Gusto, brachte zudem im Bad Spiegel, Lampen und Ablagen an. Nach einem Jahr zog der Mieter aus ohne zu streichen oder die von ihm gekauften und angebrachten Sachen zu entfernen. Ein Schreiben des Anwalts des Vermieters fordert nun die Wohnung in den Urzustand zu versetzen, genauer, Wände und Decken zu streichen. Auf die mündliche Vereinbarung zum Einzug wird nicht eingegangen, nur die vom Mieter hinterlassenen Verschönerungen werden nicht reklamiert.
Wie sollte der Mieter weiter vorgehen da er nichts Schriftliches hat?

Ein typischer Fall von SAUZE
Was soll man da raten. Kommt drauf an wie weit er der Ex-Mieter die Sache treiben will, den es handelt sich um die üblichen Beweisfragen.

Was sind die gesetzlichen Beweismittel?
Sachverständige (§§ 72 - 85)
Augenschein (§§ 86 - 93)
Urkunden (§§ 249 - 256)
Zeugen (§§ 48 - 71)
Einlassung des Angeklagten

Gruss Ivo

Beweismittel?
Der Mieter und seine Mitbewohnerin haben jeweils einzeln als auch zusammen die Vereinbarung mit dem Vermieter besprochen.

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Beweismittel?
Der Mieter und seine Mitbewohnerin haben jeweils einzeln als
auch zusammen die Vereinbarung mit dem Vermieter besprochen.

Drum sage ich ja… ein Orakel.
Keiner weiss wie ein Richter die Aussagen der Parteien würdigen wird.

Gruss Ivo

Nicht eher SAPUZ?
Hallo!

Was sind die gesetzlichen Beweismittel?

Wie kommst Du auf die Idee, dass hier die Beweismittel der StPO interessant sind? Kling doch viel mehr nach einer zivilrechtlichen Streitigkeit, oder nicht? Auch wenn die da nicht groß anders sind, nur dass es die Parteivernehmung anstatt der Einlassung des Angeklagten ist.

Florian.

SAPUZ vs SAUZE
also, konkret hilft das leider nicht weiter *gugg*

lucy

Hallo Lucy,

du schreibst, dass die Mieter den Zustand der Wohnung reklamierten. Wenn das schriftlich passiert sein sollte, wäre das doch schonmal ein Ansatz.

Oder war das auch nur mündlich?

Gruß!

Horst

Hallo Lucy!
Gibt es „Vorher/Nachher“-Bilder, auf denen erkennbar ist, dass der Mieter die Wohnung VERBESSERT hat? Gibt es Zeugen, die den Zustand zum Zeitpunkt des Einzugs kennen und die glaubwürdig sind?

Mein Vorgehen wäre, es erst mal aussergerichtlich mit dem Vermieter zu klären und zwar persönlich.
Ihn konkret fragen: „Haben Sie vergessen, was wir damals vereinbart hatten und wie die Wohnung damals aussah?“
„Sind Sie nicht der Meinung, dass ich den Zustand der Wohnung durch meine Leistung verbessert habe?“

Provokant:
Der Urzustand war -wenn ich es richtig verstehe- schlechter als der Zustand der nun herrscht, ja?
Würde es für den Vermieter sinnvoll sein, den dreckigen Zustand wieder herzustellen???

Grüße, Jogi

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Vereinbarungen
der Vermieter ist ein „spezieller Fall“, nennen wir es mal so. Auf die die Renovierung bezogenenen Punkte im Schriftwechsel ging er in seinen Antwortschreiben nie ein. Er widersprach aber somit auch nicht. Da die Wohnung jetzt schon schöner und im besseren Zustand ist als bei Einzug, liegt die Vermutung nahe, der Vermieter möchte seine Rechtschutzversicherung nutzen um eine vollrenovierte Wohnung wieder zu bekommen. Anders ist der anwaltliche Aufstand nicht zu erklären, oder?!

du schreibst, dass die Mieter den Zustand der Wohnung
reklamierten. Wenn das schriftlich passiert sein sollte, wäre
das doch schonmal ein Ansatz.

Oder war das auch nur mündlich?

Gruß!

Horst