Nk Abrechnung für nicht bezahlenden Mieter

Hallo,

Mieter A ist ausgezogen, sagen wir lieber wurde rausgeschmissen. Er hat weder Mieten bezahlt noch Strom und Wasser. Nun kommt die Abrechnung für alle Mietpartein im Haus.

Ist es da rechtens, das nun die Mieter den Anteil des Mieters A der ausgezogen ist, auch zahlen müssen?

Es wurde gesagt, das der Betrag dieses Mieters auf die Anderen aufgeteilt wird.

Hallo,

Ist es da rechtens, das nun die Mieter den Anteil des Mieters
A der ausgezogen ist, auch zahlen müssen?

Nein.

Es wurde gesagt, das der Betrag dieses Mieters auf die Anderen
aufgeteilt wird.

Das ist nicht zulässig.*
Jeder Mieter zahlt die Nebenkosten die er verursacht.

*(Wie wird denn abgerechnet? Personenmonate/qm…oder Ablesung, oder anteilig?)

Nebenkostenabrechnung beim Vermieter einsehen (zur Not kopieren, Kosten für Kopien trägt der Mieter) und gemeinsam besprechen, ansonsten Mieterbund einschalten.

Gruß
Maja

Keinesfalls!!!

Anders als bei der Eigentümergemeinschaft haften die Mieter innerhalb eines Hauses nicht gesamtschuldnerisch für Versäumnisse der Anderen! Wie auch bei leerstehendem Wohnraum fällt der Verlust hier unter das Unternehmerisiko!

Vertragspartner sind nur Vermieter und der Mieter A, somit muss der Vermieter zusehen, wie er an das Geld kommt.

Es gab mal Bemühungen von anderer Seite, so etwas wie eine bundesweite Mieterkartei, ähnlich der Schufa, einzurichten. Hier geht es schließlich nicht um Peanuts, sondern oft genug auch um die Existenz eines Eigentümers! Bei solchen Fällen wie dem oben beschriebenen frage ich mich, wieso das nie weiterverfolgt wurde. Mir ist bewusst, dass es hier im Forum etliche Teilnehmer gibt, die, Robin Hood lässt grüßen, grundsätzlich jedem noch so fragwürdigen Mieter sein asoziales Verhalten gewissermaßen als Grundrecht zugestehen! Aber so eine Kartei wäre angesichts zunehmend bekanntwerdender Messi- wie auch Mietnomadenfälle für einen Vermieter eine sehr große Hilfe!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keinesfalls!!!

Anders als bei der Eigentümergemeinschaft haften die Mieter
innerhalb eines Hauses nicht gesamtschuldnerisch für
Versäumnisse der Anderen! Wie auch bei leerstehendem Wohnraum
fällt der Verlust hier unter das Unternehmerisiko!

Ergänzung: OT: Durch BGH-Urteil haftet seit kurzem die WE-Gemeinschaft als solche und nicht der Miteigentümer gesamtschuldnerisch!

Zum Thema: Rein theoretisch berechnen Vermieter in den Mietpreis eine 2% Mietausfallwagnis, die dafür da ist solche Fälle aufzufangen und ansonsten hilft nur klagen etc.
Auf keinen Fall kann man das auf die Mitmieter umlegen. Dazu gab es in 2005 auch eine schöne Schlammschlacht zwischen Mieter- und Vermieterbund auf RTL & Co.

Ergänzung: OT: Durch BGH-Urteil haftet seit kurzem die
WE-Gemeinschaft als solche und nicht der Miteigentümer
gesamtschuldnerisch!

Haste das mal als Link? Mich würde interessieren, wie unser BGH zw einer WE- Gemeinschaft und der Gesamtheit der Miteigentümer unterscheidet (Definition)! Oder ging es da nur um die Schuldübernahme durch einzelne Miteigentümer? Oder hat der BGH nur fixiert, was bisher immer schon Usus war: nämlich ,dass die Gemeinschaft eingesprungen ist und sich hinterher an den Schuldner gehalten hat!

Zum Thema: Rein theoretisch berechnen Vermieter in den
Mietpreis eine 2% Mietausfallwagnis, die dafür da ist solche
Fälle aufzufangen und ansonsten hilft nur klagen etc.:

Das ist aber sehr theoretisch, wenn ich an all die Vermieter denke, die mir bei der Übergabe ihrer Objekte eröffnet haben, dass sie das noch nie gehört haben! Wie zB auch das Wort „Instandhaltungsrücklage“! Sowas kommt sogar bei Fondsbetreibern vor!

Aber recht hast Du natürlich!

Auf keinen Fall kann man das auf die Mitmieter umlegen. Dazu
gab es in 2005 auch eine schöne Schlammschlacht zwischen
Mieter- und Vermieterbund auf RTL & Co.:

Viel lustiger ist umgekehrtes Szenario: Vermieter geht pleite und kann keine Rechnung mehr zahlen, trotz monatlicher Nebenkostenvorauszahlung seiner Mieter!

Aber das nur mal am Rande!

Ergänzung: OT: Durch BGH-Urteil haftet seit kurzem die
WE-Gemeinschaft als solche und nicht der Miteigentümer
gesamtschuldnerisch!

Haste das mal als Link? Mich würde interessieren, wie unser
BGH zw einer WE- Gemeinschaft und der Gesamtheit der
Miteigentümer unterscheidet (Definition)! Oder ging es da nur
um die Schuldübernahme durch einzelne Miteigentümer? Oder hat
der BGH nur fixiert, was bisher immer schon Usus war: nämlich
,dass die Gemeinschaft eingesprungen ist und sich hinterher an
den Schuldner gehalten hat!

BGH, V ZB 32/05, Siehe hier:
http://www.rae-krafft.de/mietrecht-ravensburg.html#9…

Zum Thema: Rein theoretisch berechnen Vermieter in den
Mietpreis eine 2% Mietausfallwagnis, die dafür da ist solche
Fälle aufzufangen und ansonsten hilft nur klagen etc.:

Das ist aber sehr theoretisch, wenn ich an all die Vermieter
denke, die mir bei der Übergabe ihrer Objekte eröffnet haben,
dass sie das noch nie gehört haben! Wie zB auch das Wort
„Instandhaltungsrücklage“! Sowas kommt sogar bei
Fondsbetreibern vor!

Aber recht hast Du natürlich!

Klar, wissen es viele nicht, und sind daran selbst schuld. Aber für solche Sachen gibt es ja fähige Verwalter.

Auf keinen Fall kann man das auf die Mitmieter umlegen. Dazu
gab es in 2005 auch eine schöne Schlammschlacht zwischen
Mieter- und Vermieterbund auf RTL & Co.:

Viel lustiger ist umgekehrtes Szenario: Vermieter geht pleite
und kann keine Rechnung mehr zahlen, trotz monatlicher
Nebenkostenvorauszahlung seiner Mieter!

Aber das nur mal am Rande!