Neue Wohnung und gleich ein Bewohner mehr

Hallo,

ich habe mal folgende hypothetische Frage: Gesetzt den Fall, die Neumieter A und B haben bei dem neuen Vermieter C einen Mietvertrag unterschrieben für eine Dreizimmerwohnung. Kurz nach Abschluss des Mietvertrags, aber noch vor dem Einzug in die Wohnung stellt sich heraus, dass Neumieterin A schwanger ist. Natürlich möchten A und B jetzt alles richtig machen und sind nicht sicher, wann sie den Vermieter C spätestens informieren müssen/sollten. Wie wäre da die Rechtslage?

Ich dank schon einmal für gute Ratschläge
Grüße
Rosa :smile:

informieren müssen/sollten. Wie wäre da die Rechtslage?

Hallo Rosa,
vorweg: Ich bin kein Jurist. Aber spätestens zur Geburt des Kindes musst Du deinem Vermieter die geänderte Personenzahl mitteilen. Da es sich bei dem „Neumieter“ um ein Familienmitglied handelt, hat er ohnehin keine Handhabe den „Zuzug“ zu verbieten. Wahrscheinlich wird man aber schon deutlich früher sehen können, dass die Familie wachsen wird, also wozu lange warten.
Wichtig ist aber die Meldung schriftlich mit einer Bestätigung (Fax/Einschreiben) abzugeben, damit Du einen Beweis dafür hast, deine Meldepflicht erfüllt zu haben.

Grüße, Frank

Vielen Dank für die schnelle Antwort :smile:)) (owT)

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