Zuzug Lebensgefährte - Frist für Genehmigung

Liebe Experten,

nehmen wir einmal an Person X würde eine 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 60m² bewohnen. Nun möchte er Person Y mit in diese Wohnung aufnehmen. Es sei angenommen, daß es sich hierbei um die Lebensgefährtin des X handelt. Ein Schreiben an den Vermieter V mit der Bitte um die Genehmigung dieses Zuzugs wurde aufgesetzt.

Welche Fristen für eine Antwort auf dieses Schreiben gibt es? Ab wann gilt eine stillschweigende Zustimmung als angenommen, wenn V nicht antwortet? Muß dann explizit eine Antwort eingefordert werden?

Weiter sei angenommen die Personen X und Y würden im Mai heiraten. Wie ändert sich dann die rechtliche Situation?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Viele Grüße
ausnahmefall

Hallo Ausnahmefall,

grundsätzlich muss man den Vermieter fragen, ob er Einwände hat, aber er müsste schon starke Argumente gegen den Lebenspartner bringen, um das abzulehnen.
Wenn die beiden heiraten, dann fallen sie unter den besonderen Schutz der Familie. Da gibt es keine Ablehnungsmöglichkeit, außer eben den üblichen Kündigungsgründen.

Da eine Ablehnung eher ungewöhnlich ist und hierzu starke Argumente nötig sind, halte ich eine Frist für überflüssig. Besuchsweise kann der Lebenspartner eh einige Zeit in der Wohnung sein.

Geht es dabei um Sicherheit, etwa die Frage: Kann der Lebenspartner die eigene Wohnung kündigen?, dann sollte ein Telefonat genügen.

Gruß!

Horst