Liebe Experten,
nehmen wir einmal an Person X würde eine 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 60m² bewohnen. Nun möchte er Person Y mit in diese Wohnung aufnehmen. Es sei angenommen, daß es sich hierbei um die Lebensgefährtin des X handelt. Ein Schreiben an den Vermieter V mit der Bitte um die Genehmigung dieses Zuzugs wurde aufgesetzt.
Welche Fristen für eine Antwort auf dieses Schreiben gibt es? Ab wann gilt eine stillschweigende Zustimmung als angenommen, wenn V nicht antwortet? Muß dann explizit eine Antwort eingefordert werden?
Weiter sei angenommen die Personen X und Y würden im Mai heiraten. Wie ändert sich dann die rechtliche Situation?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Viele Grüße
ausnahmefall