Kündigung wegen Eigernbedarf möglich ?

Hallo,

erste Frage : Hätte unter folgenden Bedingungen der Eigenbedarf rechtlichen Bestand, den ein Eigentümer/Vermieter für seine Tochter anmeldet ?
Die Tochter hat (ausbildungshalber) bis vor einem halben Jahr bei den Eltern gewohnt. Nach Abschluss der Ausbildung behielt sie noch den ersten Wohnsitz bei den Eltern, nahm sich aber eine Wohnung (Zweitwohnsitz) an der 80km entfernten Arbeitsstelle.
Nun hat die Tochter einen neue Arbeitsstelle gefunden, und zwar an dem Ort ihres ersten Wohnsitzes, wo die Eltern auch eine Wohnung vermietet haben. Diese Wohnung möchte die Tochter beziehen, wozu dem jetzigen Mieter (wegen Eigenbedarf) von den Eltern zu kündigen wäre.
Bei Abschluss dieses Mietvertrages vor vier Jahren war noch kein Eigenbedarf erkennbar, folglicherweise auch nicht angemeldet.
Ohnehin ist es fraglich, ob der Mieter seine Wohnung überhaupt nutzt. Er zahlt zwar regelmäßig die Miete, aber leert nur gelegentlich seinen Briefkasten und wird darüber hinaus nie gesehen.

Zweite Frage: Was wäre in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist, an die sich der Vermieter halten muss ?

Schon jetzt vielen Dank für Hinweise.
Gruß
Karl

Auch hallo.

Hallo,

erste Frage : Hätte unter folgenden Bedingungen :der
Eigenbedarf rechtlichen Bestand, den ein Eigentümer/Vermieter
für seine Tochter anmeldet ?

Es kommt drauf an :wink:

Nun hat die Tochter einen neue Arbeitsstelle :gefunden, und
zwar an dem Ort ihres ersten Wohnsitzes, wo die :Eltern auch
eine Wohnung vermietet haben. Diese Wohnung möchte :die Tochter
beziehen, wozu dem jetzigen Mieter (wegen Eigenbedarf) von den
Eltern zu kündigen wäre.

Handelt es sich um eine Einliegerwohnung ?

Bei Abschluss dieses Mietvertrages vor vier Jahren :war noch
kein Eigenbedarf erkennbar, folglicherweise auch :nicht angemeldet.
Ohnehin ist es fraglich, ob der Mieter seine :Wohnung überhaupt
nutzt. Er zahlt zwar regelmäßig die Miete, aber :leert nur
gelegentlich seinen Briefkasten und wird darüber :hinaus nie gesehen.

…und nutzt die Wohnung ansonsten vertragsgemäss ?

Zweite Frage: Was wäre in diesem Fall die :gesetzliche
Kündigungsfrist, an die sich der Vermieter halten :muss ?

3 Monate, da das Mietverhältnis noch keine 5 Jahre bestanden hat.

Eine Kündigung wg. Eigenbedarf kann Erfolg haben. Noch ein wenig Lektüre zu diesem Stichwort: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_eigenbedar…
http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Urteile/Eigenbed…

HTH
mfg M.L.

Nochmal hallo und ein Dankeschön,

Auch hallo.

Hallo,

erste Frage : Hätte unter folgenden Bedingungen :der
Eigenbedarf rechtlichen Bestand, den ein Eigentümer/Vermieter
für seine Tochter anmeldet ?

Es kommt drauf an :wink:

Nun hat die Tochter einen neue Arbeitsstelle :gefunden, und
zwar an dem Ort ihres ersten Wohnsitzes, wo die :Eltern auch
eine Wohnung vermietet haben. Diese Wohnung möchte :die Tochter
beziehen, wozu dem jetzigen Mieter (wegen Eigenbedarf) von den
Eltern zu kündigen wäre.

Handelt es sich um eine Einliegerwohnung ?

Nein. Die Wohnung ist in einem Haus, das im Eigentum der Eltern ist.
Das Wohnhaus der Eltern ist zwei Kilometer von dem Mietshaus entfernt.

Bei Abschluss dieses Mietvertrages vor vier Jahren :war noch
kein Eigenbedarf erkennbar, folglicherweise auch :nicht angemeldet.
Ohnehin ist es fraglich, ob der Mieter seine :Wohnung überhaupt
nutzt. Er zahlt zwar regelmäßig die Miete, aber :leert nur
gelegentlich seinen Briefkasten und wird darüber :hinaus nie gesehen.

…und nutzt die Wohnung ansonsten vertragsgemäss ?

Er nutzt sie praktisch nicht. Auch andere nutzen sie nicht. Der Vermieter hat sich schon oft genug gefragt, warum der Mieter (als „kleiner“ Beamter) sich den Luxus einer nicht genutzten Wohnung über Jahre hinaus leistet.
Gruß
Karl

Zweite Frage: Was wäre in diesem Fall die :gesetzliche
Kündigungsfrist, an die sich der Vermieter halten :muss ?

3 Monate, da das Mietverhältnis noch keine 5 Jahre bestanden
hat.

Eine Kündigung wg. Eigenbedarf kann Erfolg haben. Noch ein
wenig Lektüre zu diesem Stichwort:
http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_eigenbedar…
http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Urteile/Eigenbed…

HTH
mfg M.L.