Möbliertes Zimmer rechtliche Sonderstellung?

hallo,

ich meine mich erinnern zu können, dass ein möbliertes Zimmer / möblierte wohnung gegenüber der anmietung „leerer räume“ rechtlich eine Sonderstellung einnehmen, z.b. kündigungsfristen, richtig? kann das thema mal jemand beleuchten?

danke und lg, pit

Hallo Pit,

kommt immer darauf an, ob das möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters ist. In dem Fall bedarf es keiner Schriftform der Kündigung und die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Zahlungsmodus, also bei monatlicher Zahlung einen Monat.

In Wohnheimen kommt es darauf an, ob eine bestimmte Mietdauer vereinbart wurde.

Gruß!

Horst