Restanwalt-Kosten

Guten Tag,

auf diesem Weg wird ein Problem geschildert.Hiermit wird um einen Rat gebeten, wie man weitervorgehn muss.

Der Mieter war im Ausland und gerat in ein Problem, das ihn

dazu gebracht hat, einen unbezahltes Urlabu beim seinen

Arbeitgeber (in Deutschland) zu beantragen, damit er im

Ausland sein Problem lösen kann. Sein Arbeitgeber hat ihm ein

unbezahltes Urlaub für einige Monaten gewährleistet und konnte

der Mieter im Ausland sein Problem lösen.

Als der Mieter nach Deutschland kamm, habe er erkennen müssen,

dass sein Vermieter den Mietvertrag fristlos gekündigt hat,

und diese an Amtsgericht angereicht hat, sodaß die Wohnung

geräumt wird. Die Posts wurde von nimanden gelesen, weil in

dieser Zeit kein Person in der wohnung wohnte.

Nach paar Monate (im Ausland) hat der Mieter erkennen müssen,

dass seine Bank den Miet-Dauerauftrag gelöscht hat, weil keine

Einkommen auf seine Konto eingekommen ist. Der Mieter hat aber telefonisch dem Vermieter garantiert, wenn er wieder nach Deutschland kommt, wird er sofort die Rückstände ausgleichen.

Nach Einkuft in Deutschland hat der Mieter sofort die

Rückstände (insgesamt 3 Monate Mietbetrag) per Überweisung an

Vermieter ausgeglieschen. Dazu hat er wieder bei seinem Bank den

Miet-Dauerauftrag aktiviert. Seit mehr als 8 Jahre wohnte er

in dieser Wohnung und die Miete wurde regelmäßig per

Dauerauftrag ohne einziges Problem an Mieter überwiesen.

Neulich hat der Amtsgericht dem Mieter binnen 2 Woche Zeit

gegeben, sodass der Mieter in einer Vorverfahren-Prozess seine

Beweise vorlegen kann. In einer Woche (mitte März 2006) wird

es soweit sein. Die Beweise kann der Mieter ohne Problem

vorlegen, die zeigen werden, dass der Mieter keine

Möglichkeiten hatte, die Miete rechtzeitig zu zahlen

(unbezahltes Urlaub und involviert in Probleme in Ausland).

Da der Mieter aber nach seinem Ankunft in Deutschland die

Rückstände für Miete sofort ausgelieschen habe, kann die

Wohnungsräumung nich in kraft gesetzt wird (Laut Informationen

nach).

Der Rchtsanwalt des Vermieters behauptet aber, daß der Mieter

die Rechtanwalt-Kosten zu tragen habe. Der Rechanwalt des

Vermieter meinte, die Kosten sind aber nicht so ganz billig.

Der Mieter bittet Sie, um einen Rat, wie man vorgehen

muss. Die finanzielle Situation des Mieters ist nicht so rosig

und dazu kommt auch dieses Problem.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Rat und Empfehlungen

Viele Grusse
David

Hallo David,

wenn ich das richtig verstehe, wurde eine Räumungsklage mit Erfolg abgewehrt.
Aufgrund der Darstellung kann ich nicht sehen, dass der Anwalt des Gegners nun einen Anspruch gegen den Beklagten hat.

Wenn jemand Ansprüche stellt, die nicht gerechtfertigt sind, dann muss man im Prinzip gar nichts tun. Der andere muss seine angeblichen Ansprüche geltend machen. Das heißt, schlimmstenfalls kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Den kann der Empfänger einfach ohne Begründung ablehnen.

Danach kann der Gläubiger - der glaubt, er hätte was zu kriegen - natürlich vor Gericht gehen.

Im Moment - so wie es geschildert wurde - sehe ich den Mieter im sicheren Bereich.

In Zweifelsfällen sollte er natürlich überlegen, ob er sich nicht beraten läßt.

Gruß!

Horst

Guten Tag,

auf diesem Weg wird ein Problem geschildert.Hiermit wird um
einen Rat gebeten, wie man weitervorgehn muss.

Der Mieter war im Ausland und gerat in ein Problem, das ihn

dazu gebracht hat, einen unbezahltes Urlabu beim seinen

Arbeitgeber (in Deutschland) zu beantragen, damit er im

Ausland sein Problem lösen kann. Sein Arbeitgeber hat ihm ein

unbezahltes Urlaub für einige Monaten gewährleistet und konnte

der Mieter im Ausland sein Problem lösen.

Als der Mieter nach Deutschland kamm, habe er erkennen müssen,

dass sein Vermieter den Mietvertrag fristlos gekündigt hat,

Ich vermute der VM hat nicht auch hilfsweise fristgerecht gekündigt, dann platzt die Fristlose wenn der Mieter nachzahlt.
War der AW des VM von Anfang an in der Sache zahlt der Mieter den ÀW des VM
Wurde der AW des VM erst nach der Zahlung der rückständigen Miete mandatiert bleibt der VM auf den Kosten seines AW sitzen.
Wolfgang

und diese an Amtsgericht angereicht hat, sodaß die Wohnung

geräumt wird. Die Posts wurde von nimanden gelesen, weil in

dieser Zeit kein Person in der wohnung wohnte.

Nach paar Monate (im Ausland) hat der Mieter erkennen müssen,

dass seine Bank den Miet-Dauerauftrag gelöscht hat, weil keine

Einkommen auf seine Konto eingekommen ist. Der Mieter hat aber
telefonisch dem Vermieter garantiert, wenn er wieder nach
Deutschland kommt, wird er sofort die Rückstände ausgleichen.

Nach Einkuft in Deutschland hat der Mieter sofort die

Rückstände (insgesamt 3 Monate Mietbetrag) per Überweisung an

Vermieter ausgeglieschen. Dazu hat er wieder bei seinem Bank
den

Miet-Dauerauftrag aktiviert. Seit mehr als 8 Jahre wohnte er

in dieser Wohnung und die Miete wurde regelmäßig per

Dauerauftrag ohne einziges Problem an Mieter überwiesen.

Neulich hat der Amtsgericht dem Mieter binnen 2 Woche Zeit

gegeben, sodass der Mieter in einer Vorverfahren-Prozess seine

Beweise vorlegen kann. In einer Woche (mitte März 2006) wird

es soweit sein. Die Beweise kann der Mieter ohne Problem

vorlegen, die zeigen werden, dass der Mieter keine

Möglichkeiten hatte, die Miete rechtzeitig zu zahlen

(unbezahltes Urlaub und involviert in Probleme in Ausland).

Da der Mieter aber nach seinem Ankunft in Deutschland die

Rückstände für Miete sofort ausgelieschen habe, kann die

Wohnungsräumung nich in kraft gesetzt wird (Laut Informationen

nach).

Der Rchtsanwalt des Vermieters behauptet aber, daß der Mieter

die Rechtanwalt-Kosten zu tragen habe. Der Rechanwalt des

Vermieter meinte, die Kosten sind aber nicht so ganz billig.

Der Mieter bittet Sie, um einen Rat, wie man vorgehen

muss. Die finanzielle Situation des Mieters ist nicht so rosig

und dazu kommt auch dieses Problem.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Rat und Empfehlungen

Viele Grusse
David

Hallo,
der Mieter hat zunächst durch die Nichtzahlung der Miete die Kündigung und die Räumungsklage verursacht. Der Mieter kann, wenn dieses zum ersten Mal vorkommt, den offenen Mietbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zum Ausgleich bringen, so dass nicht geräumt wird.
Die Kosten des Rechtsanwalts und des Gerichts wurden aber dennoch von dem Mieter verschuldet, er trägt also diese Kosten, egal ob Vollstreckungsschutz gewährt wird oder nicht.

Guten Tag,

auf diesem Weg wird ein Problem geschildert.Hiermit wird um
einen Rat gebeten, wie man weitervorgehn muss.

Der Mieter war im Ausland und gerat in ein Problem, das ihn

dazu gebracht hat, einen unbezahltes Urlabu beim seinen

Arbeitgeber (in Deutschland) zu beantragen, damit er im

Ausland sein Problem lösen kann. Sein Arbeitgeber hat ihm ein

unbezahltes Urlaub für einige Monaten gewährleistet und konnte

der Mieter im Ausland sein Problem lösen.

Als der Mieter nach Deutschland kamm, habe er erkennen müssen,

dass sein Vermieter den Mietvertrag fristlos gekündigt hat,

und diese an Amtsgericht angereicht hat, sodaß die Wohnung

geräumt wird. Die Posts wurde von nimanden gelesen, weil in

dieser Zeit kein Person in der wohnung wohnte.

Nach paar Monate (im Ausland) hat der Mieter erkennen müssen,

dass seine Bank den Miet-Dauerauftrag gelöscht hat, weil keine

Einkommen auf seine Konto eingekommen ist. Der Mieter hat aber
telefonisch dem Vermieter garantiert, wenn er wieder nach
Deutschland kommt, wird er sofort die Rückstände ausgleichen.

Nach Einkuft in Deutschland hat der Mieter sofort die

Rückstände (insgesamt 3 Monate Mietbetrag) per Überweisung an

Vermieter ausgeglieschen. Dazu hat er wieder bei seinem Bank
den

Miet-Dauerauftrag aktiviert. Seit mehr als 8 Jahre wohnte er

in dieser Wohnung und die Miete wurde regelmäßig per

Dauerauftrag ohne einziges Problem an Mieter überwiesen.

Neulich hat der Amtsgericht dem Mieter binnen 2 Woche Zeit

gegeben, sodass der Mieter in einer Vorverfahren-Prozess seine

Beweise vorlegen kann. In einer Woche (mitte März 2006) wird

es soweit sein. Die Beweise kann der Mieter ohne Problem

vorlegen, die zeigen werden, dass der Mieter keine

Möglichkeiten hatte, die Miete rechtzeitig zu zahlen

(unbezahltes Urlaub und involviert in Probleme in Ausland).

Da der Mieter aber nach seinem Ankunft in Deutschland die

Rückstände für Miete sofort ausgelieschen habe, kann die

Wohnungsräumung nich in kraft gesetzt wird (Laut Informationen

nach).

Der Rchtsanwalt des Vermieters behauptet aber, daß der Mieter

die Rechtanwalt-Kosten zu tragen habe. Der Rechanwalt des

Vermieter meinte, die Kosten sind aber nicht so ganz billig.

Der Mieter bittet Sie, um einen Rat, wie man vorgehen

muss. Die finanzielle Situation des Mieters ist nicht so rosig

und dazu kommt auch dieses Problem.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Rat und Empfehlungen

Viele Grusse
David