Kautionsübergabe an neuen Eigentümer

Hallo,

wie verhält sich denn folgender Sachverhalt:
Ein Mietobjekt wurde verkauft, der Mietvertrag vom neuen Eigentümer übernommen.Wer ist für die Übergabe der Mietkaution verantwortlich, sofern der alte Vermieter die nicht freiwillig überweist (an Mieter oder neuen Eigentümer).
Wenn die Kaution nur durch anwaltliche Hilfe zu bekommen ist, muss dann der Mieter (weil es ja sein Geld ist) oder der neue Eigentümer (weil er den Mietvertrag mit allem übernommen hat) einen Anwalt beauftragen?

Liebe Grüsse
Tina

Hallo,

das sollten eigentlich Veräußerer und Erwerber untereinander klären, der Mieter ist einstweilen durch § 566a BGB geschützt: Der neue wie der alte Eigentümer haften gemeinsam für die Kaution (allerdings hilft das bei Insolvenz beider Vermieter nicht weiter).

Grüße
EK

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