Wer ist hier Vermieter?

Folgende Frage:

A und B leben in einer Mietwohnung als WG.
Einen Mietvertrag gibt es nur zwischen der Wohngesellschaft und der B.
Diese weiß, dass A mit in der Wohnung lebt.

Jedenfalls zahlt A seine Miete an B.

Was für Regeln für eine Kündigung gelten denn dann?

Der A hat ja irgendwie garkeinen richtigen Mietvertrag oder?
jedenfalls hat er nichts schriftliches…
Ist dann nun B die Vermieterin für A??

Mfg

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Vermieter der Wohnung ist die Wohngesellschaft - Mieter ist der B.

Zwischen B (hier Vermieter) und A (Mieter) besteht ein Untermietverhältnis.

Schriftform ist sicherlich nicht zwingend.

Gruss Ivo

Danke!!!

Und noch eine Frage:

der Hauptmieter hat die Wohnung eingerichtet, der Untermieter hat ein eigenes selbst möbiliertes Zimmer.

Stimmt das, dass es garkeine Kündigungsfrist gibt?
Habe mir § 549 II BGB durchgelesen.
Dann steht ja der Untermieter praktisch plötzlich auf der Straße mit seinen Möbeln oder???

hmmm
Gruß Johhny

der Hauptmieter hat die Wohnung eingerichtet, der Untermieter
hat ein eigenes selbst möbiliertes Zimmer.

Stimmt das, dass es garkeine Kündigungsfrist gibt?
Habe mir § 549 II BGB durchgelesen.
Dann steht ja der Untermieter praktisch plötzlich auf der
Straße mit seinen Möbeln oder???

Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat , sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,

Die Kündigungsfrist für ein möbeliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters, entspricht in der Regel der Dauer des Turnus der Zahlung.Wird Monatlich gezahlt, so ist die Kündigungsfrist also ein Monat.

Gruss Ivo

Vielen Dank soweit @ Ivo!!!

Die Kündigungsfrist für ein möbeliertes Zimmer in der Wohnung
des Vermieters, entspricht in der Regel der Dauer des Turnus
der Zahlung.Wird Monatlich gezahlt, so ist die Kündigungsfrist
also ein Monat.

Wenn der Untermieter immer am 1. des Monats zahlt, die Kündigung kommt aber mitte des Monats. Ist dann die Kündigungsfrist isngesammt
1 1/2 oder nur 1/2 monate?

Gruß