Mal angenommen, Eigentümer A hat ein Haus und dieses an Mieter B vermietet. Während der Mietzeit begleicht B die nicht vereinbarten Nebenkosten trotz anschreiben und Mahnung und lässt dazu noch mehrfach Reperaturen durchführen ohne A zu informieren. Diese kosten zieht er gleich mehrfach von der Miete ab. Letztendlich kündigt B den Mietvertrag zum Ende September. Noch während der Mietzeit wird das Eigentum an Eigentümer C verkauft. Dieser verlängert B die Mietzeit bis Ende Oktober. B verlangt nun von A die Kaution, obwohl mehrfach die Miete gekürzt wurde und die nebenkosten nicht beglichen sind. Mieter B erhält eine ordnungsgemässe Abrechnung auf die er nicht reagiert. Zu C äussert er sich wegen der Miete, er soll diese mit seiner ausstehenden Kaution verrechnen.
Nun klagt C gegen A wegen der noch ausstehenden Miete.
Kann eigentlich die Miete mit der kaution verrechnet werden.
Nun klagt C gegen A wegen der noch ausstehenden Miete.
Kann eigentlich die Miete mit der kaution verrechnet werden.
Eigentlich dient die Kaution dazu Mängel die an dem Wohneigentum während einer Mietzeit durch Verschulden des Mieters entstehen, bzw. nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen kostenmäßig abzudecken. Desweiteren soll die Kaution dazu dienen evtl. noch ausstehende NK-Nachzahlungen zu regulieren.
Insgesamt sollte jemand der diese Verhältnisse als VM und Verkäufer vorfindet sich dringen einen Rechtsbeistand nehmen.
Soweit ich mich an die Aussagen von GünterW hier von früher erinnere, gilt aber: Wer die Musik bestellt bezahlt. Insofern hat sich ein Mieter der Reparaturen - ob nun nötig oder nicht - nicht genehmigter Weise durchführen lässt, diese auch zu bezahlen. Ein Einbehalt von der Miete ist in jedem Fall nicht zulässig.
Deswegen noch einmal: Da sich ein solcher Mieter von A-Z falsch verhalten hat und sich die Dinge kumulieren sollte ein VM dies rechtlich ordnen lassen.