Mieter A hat seine Mietswohnung fristgerecht gekündigt. Nun wird aber das zu beziehnde Haus von Mieter A nicht rechtzeitig zum Ende des Mietvertrages fertig. Kann Mieter A auf Grund des Verzuges beim Bau die Wohnung länger nutzen oder hat er dazu kein Recht?
Hallo erstmal.
Mieter A hat seine Mietswohnung fristgerecht gekündigt. Nun
wird aber das zu beziehnde Haus von Mieter A nicht rechtzeitig
zum Ende des Mietvertrages fertig. Kann Mieter A auf Grund des
Verzuges beim Bau die Wohnung länger nutzen oder hat er dazu
kein Recht?
Normalerweise gilt ‚pacta sunt servanda‘: der Mieter kann/darf die Wohnung also
nur bis zum vertraglichen Kündigungszeitpunkt nutzen. Aber vielleicht lässt der VM ja mit sich reden und setzt für die zusätzliche Zeit einen neuen Mietvertrag auf.
Alternativ gibt es andere Übernachtungsmöglichkeiten 
HTH
mfg M.L.
Hi,
kleine Ergänzung: nutzt der Mieter die Wohnung eigenmächtig weiter (bis zur Zwangsräumung vergeht ja eine ganze Zeit), macht er sich schadenersatzpflichtig. Und je nach Konstellation kann das richtig fies teuer werden…
Gruß Stefan
Hallo erstmal.
Mieter A hat seine Mietswohnung fristgerecht gekündigt. Nun
wird aber das zu beziehnde Haus von Mieter A nicht rechtzeitig
zum Ende des Mietvertrages fertig. Kann Mieter A auf Grund des
Verzuges beim Bau die Wohnung länger nutzen oder hat er dazu
kein Recht?Normalerweise gilt ‚pacta sunt servanda‘: der Mieter kann/darf
die Wohnung also
nur bis zum vertraglichen Kündigungszeitpunkt nutzen. Aber
vielleicht lässt der VM ja mit sich reden und setzt für die
zusätzliche Zeit einen neuen Mietvertrag auf.
Alternativ gibt es andere Übernachtungsmöglichkeiten
Klar kann Mieter A woanders übernachten, muss sogar der säumige Bauherr zahlen. Allerdings bleibt der logistische Aufwand der Möbeleinlagerung. Mieter A ist der Meinung es gibt ein Gesetz das sich der Verzug beim Auszug im Zweifel bis zum letzten in der Kette durchzieht, da ja niemand die direkte Schuld hat. Aber wahrscheinlich ist das mittlerweile überholt …
Trotzdem Danke und Grüße, Cora
HTH
mfg M.L.
Hallo,
Klar kann Mieter A woanders übernachten, muss sogar der
säumige Bauherr zahlen. Allerdings bleibt der logistische
Aufwand der Möbeleinlagerung. Mieter A ist der Meinung es gibt
ein Gesetz das sich der Verzug beim Auszug im Zweifel bis zum
letzten in der Kette durchzieht, da ja niemand die direkte
Schuld hat. Aber wahrscheinlich ist das mittlerweile überholt
…
Trotzdem Danke und Grüße, Cora
na, mag ja sein, dass es bis zum letzten in der Kette zurückgeht, aber das ist der Mieter und nicht der ehemalige VM in spe. Denn der hat ja nun nicht nur keine Schuld an dem Ganzen sondern auch gar nichts damit zu tun.
Er hat eine Wohnung, die von seinem Mieter A gekündigt wurde. Um Einkommenseinbußen zu vermeiden, wird er versuchen so schnell wie möglich (nahtlos) wiederzuvermieten. Wenn aber der Noch-Mieter A jetzt Schwierigkeiten mit seinem Bauherren hat, kann doch dem VM nicht zugemutet werden, auf evtl. Neu-Mieter zu verzichten oder denen Entschädigung zahlen zu müssen, weil die natürlich auch wieder gekündigt haben, deren VM …
Führe die Geschichte bitte beliebig fort. Also muss die Kette beim Mieter A aufhören. Und der ist dann - sofern er nicht irgendwelche Sachen auf seinen Bauherren abwälzen kann - auch für die Folgen verantwortlich bzw. für die Organisation der Um- und Zustände.
Gruß
Nita
Hallo!
Eine kleine Zusatzfrage dazu:
Welche Schäden könnten denn entstehen, abgesehen von denen, die der VM durch eine erneute Nachmietersuche haben könnte?
Mal einen Fall konstruieren…
Der Nachmieter hätte seine alte Wohnung noch nicht gekündigt, will auf jeden Fall in die neue Wohnung ziehen. Hat in der alten Wohnung eine höhere Miete als in der neuen.
Was könnte da auf einen M zukommen, dessen Auszug sich verzögert?
Bzw., welche Mittel hätte denn der VM überhaupt in der Hand, den Noch-M aus der Wohnung zu bekommen?
Gibt es die Möglichkeit zur Zwangsräumung auch, wenn eigentlich klar ist, dass der M sobald sein Eigenheim fertig gebaut ist, ausziehen wird? Also der Auszug nur eine Frage der (absehbaren) Zeit ist?
Ich hoffe, ich habe das nicht zu verwirrend formuliert!
Liebe Grüsse und danke schonmal!
Bine 
Hallo!
Eine kleine Zusatzfrage dazu:
Welche Schäden könnten denn entstehen, abgesehen von denen,
die der VM durch eine erneute Nachmietersuche haben könnte?Mal einen Fall konstruieren…
Der Nachmieter hätte seine alte Wohnung noch nicht gekündigt,
will auf jeden Fall in die neue Wohnung ziehen. Hat in der
alten Wohnung eine höhere Miete als in der neuen.Was könnte da auf einen M zukommen, dessen Auszug sich
verzögert?
Es ist schwer sich vorzustellen, dass ein neuer Mieter der zu einem bestimmten Zeitpunkt in die frei werdende Wohnung einziehen will, noch nicht gekündigt hat. Das wäre vollkommen unlogisch.
Lassen wir die Logik beiseite wäre der konstruierte Fall der wahre Glückstopf für Mieter A, denn er hätte hier sicher die Chance zu einer einvernehmlichen - und evtl. unentgeltlichen - Regelung mit allen Parteien zu kommen. Dies insbesondere, als der dusselige Neu-Mieter der Wohnung dann endlich die Chance bekommt, fristgerecht die alte Wohnung zu kündigen.
Bzw., welche Mittel hätte denn der VM überhaupt in der Hand,
den Noch-M aus der Wohnung zu bekommen?
Gibt es die Möglichkeit zur Zwangsräumung auch, wenn
eigentlich klar ist, dass der M sobald sein Eigenheim fertig
gebaut ist, ausziehen wird? Also der Auszug nur eine Frage der
(absehbaren) Zeit ist?
Mit dem was klar ist und was nicht hat das alles nix zu tun. Es wurde ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag wurde mit beiderseitigem Einverständnis fristgerecht gekündigt. Ob und wenn und aber und eigentlich haben da nix zu suchen, so hart das auch klingt. Was auf zwischenmenschlicher Ebene erreicht werden kann ist eine andere Sache. Du willst ja die gesetzlichen Fakten haben.
Eine Zwangsräumung dauert sehr lange, auf jeden Fall länger als der Auszug des Mieters A wohl dauert. Der VM hat aber ein einklagbares Recht auf den Ersatz womöglich entstandenen Schadens. Wie hoch, was und warum hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Bitte stell dir immer mal den umgekehrten Fall vor, dass der Mieter A für irgendwelche Dinge ausserhalb seines Einflussbereiches aufkommen soll. Lies dieses Brett und lausche den wilden Aufschreien: Ungerecht! Willkür! Vertragsbruch!
Wir alle sollten uns gegenseitig daran erinnern, dass wir nicht nur das Optimum herausholen sondern auch - möglichst - fair anderen gegenüber bleiben (damit meine ich auch mich selbst, ich möchte hier nicht den Finger heben).
Zusammenfassend: Sollten die Vertragsreche eines VM in der hier geschilderten Weise geschädigt werden, wenn auch nicht gewollt, dann hat er Anrecht auf Schadenersatz. Wie hoch der ausfällt kommt auf die jeweiligen Parameter an.
Ich hoffe, ich habe das nicht zu verwirrend formuliert!
Dito.
Liebe Grüsse und danke schonmal!
Bine
Bitte und
Gruß
Nita
Hi,
Welche Schäden könnten denn entstehen, abgesehen von denen,
die der VM durch eine erneute Nachmietersuche haben könnte?
einfachster Fall: VM hat bereits einen neuen Mietvertrag geschlossen, der neue Mieter, der nicht einziehen kann geht ins Hotel und lagert sein Eigentum (kostenpflichtig) ein. Diese und alle weiteren Kosten (z.B. Fahrtkosten, Restaurantkosten (er kann ja nicht selbst kochen), Anwaltskosten) die ihm durch die Nichterfüllung des Vertrages entstehen, kann er vom VM zurückfordern. Dieser kann dann den nicht ausgezogenen Mieter in Anspruch nehmen.
Mal einen Fall konstruieren…
Der Nachmieter hätte seine alte Wohnung noch nicht gekündigt,
will auf jeden Fall in die neue Wohnung ziehen. Hat in der
alten Wohnung eine höhere Miete als in der neuen.Was könnte da auf einen M zukommen, dessen Auszug sich
verzögert?
Z.B. könnte der Nachmieter wieder abspringen. Dann darf er für die nach seinem Auszug leerstehende Wohnung zahlen (ich als VM würde dann erst nach dem Auszug einen neuen Vertrag schließen (einen Nachmieter suchen), wodurch zwangsläufig ein Leerstand entsteht). Anwaltskosten entstehen aber auf jeden Fall.
Bzw., welche Mittel hätte denn der VM überhaupt in der Hand,
den Noch-M aus der Wohnung zu bekommen?
Räumungsklage.
Gibt es die Möglichkeit zur Zwangsräumung auch, wenn
eigentlich klar ist, dass der M sobald sein Eigenheim fertig
gebaut ist, ausziehen wird? Also der Auszug nur eine Frage der
(absehbaren) Zeit ist?
Prinzipiell schon. Die Frage ist halt, ob die Zeit reicht. Kosten (Anwalt, Gericht) entstehen aber in jedem Fall.
Ich hoffe, ich habe das nicht zu verwirrend formuliert!
Nein, war schon klar. Der Punkt ist halt: wenn die Geschichte nicht in gegenseitigem Einvernehmen stattfindet, wird der VM sicher keine Energie darauf verwenden, die Kosten für seinen vertragsbrüchigen Ex-Mieter gering zu halten. Und es gibt unzählige Möglichkeiten in solch einem Fall Kosten zu produzieren…
Viele Grüße
Stefan
ups…
kleine Korrektur:
(ich als VM
würde
ich bin selbst kein Vermieter…ich meinte, „wenn ich einer wäre“…
Dies nur, um den schnell entstehenden Mißverständnissen vorzubeugen.