Ruecktritt vom Mietvorvertrag!

Hallo liebe Wissenden!!

Habe gestern schon die Frage gestellt, aber nicht so recht Antwort darauf erhalten,deshalb die Frage nochmal, warscheinlich habe ich nicht alles genau formuliert.

Kann man von einem Vormietvertrag einfach so zuruecktreten, muss man Provision, od. andere Kosten bezahlen, od. ist man verpflichtet die Wohnung zu nehmen?? Angenommen es war noch nicht einmal der Vermieter der die Maklerfirma beauftragt hat, sondern der Vormieter der die Maklerfirma beauftragt hat, da er einen Nachmieter sucht. Wie sieht es in diesen Fall aus??

Gruss Skull

Hi Skull,

eine befriedigende Antwort kann eigentlich nur ein solcher Vertrag geben. Was wäre dort zu Kündigungsrechten und -fristen gesagt?

Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Abgeschlossen gilt, was dort steht. Hat jemand also mit einem Makler einen Vertrag unterzeichnet, der besagt, das bei Einzug in die Wohnung X der Neu-Mieter A dem Makler B einen Betrag Y überweist, dann ist die Antwort ja klar: Mieter A bezahlt nix, wenn er die Wohnung nicht nimmt.

Eine Wohnung kann er ja nur beziehen, wenn es zu einem Mietvertrag kommt. Den kann ein Makler nicht für eine Wohnung unterschreiben die VM C gehört. Ergo: Der „Vorvertrag“ mit dem Makler ist wertlos, wenn kein Mietvertrag zustande kommt.

Evtl. sind dort Gebühren aufgeführt, die zu zahlen sind, wenn das Mietverhältnis nicht zustande kommt. Das wäre vom Makler clever, weil er ja wissen muss, das er sonst komplett leer ausgeht.

Insgesamt sollte sich Mieter A aber überlegen, worauf er sich da eingelassen hat. Stellen wir uns das Szenario mal andersherum vor: Mieter A hat nachdem er den Vertrag mit dem Makler geschlossen hat sofort seine alte Wohnung gekündigt. Jetzt tritt der Makler an ihn heran und spricht: „April, April, die Wohnung kriegst du nicht, weil der eigentliche VM C sich jemand anderen ausgesucht hat“. Mieter A wäre unter Umständen ganz schön gekniffen, je nach Wortlaut des Vertrages. Ein Makler wird sich aber mit Sicherheit entsprechend abgesichert haben, um evtl. Ansprüche seitens des potentiellen Mieters A abzuwehren.

Also: Ruhe bewahren, Vertrag prüfen, notfalls Anwalt vor Ort einschalten und letzte Sicherheit dort holen.

Gruß
Nita

Danke, Nita fuer Deine Hilfe!!