Hallo zusammen.
Meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:
Mieter A hat einen Mietvertrag über einen Proberaum, der per Mieteroption 10 mal jedes Jahr um jeweils ein Jahr verlängert werden kann. Die Verlängerungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Bisher hat Mieter A fünf Mal die Option gezogen und umgehend nach jeder Verlängerung eine erbetene schriftliche Bestätigung der Verlängerung erhalten.
Dieses Jahr hat Mieter A ebenfalls fristgerecht verlängert und um eine schriftliche Bestätigung gebeten (allerdings per Brief OHNE Einschreibebeleg). In einem Telefonat VOR und in zwei Telefonaten NACH Ablauf der Verlängerungsfrist hat der Vermieter dem Mieter versichert, die Verlängerung erhalten und akzeptiert zu haben, ohne jedoch bis dato eine Bestätigung zu verschicken.
Meine Frage: Kann der Vermieter durch „unterlassen“ des Verschickens der Bestätigung die Option verstreichen lassen? Kann sich der Mieter im Streitfall auf die telefonischen Zusagen berufen? Wie sollte der Mieter in diesem Fall vorgehen (jeden Tag anrufen um die Bestätigung anzufordern?).
Vielen Dank und viele Grüße,
Stefan