mal angenommen eine Person zieht noch in diesem Monat aus seiner Mietwohnung aus. Beim Einzug gab es bei den Heizungskosten schon einen merkwuerdigen Vorfall. Wenn diese Person im August eungezogen ist wurde gleich beim Einzug die Heizung von der Vermieterin abgelesen, im Januar kamm dann der wirkliche Heizungsableser von einer Firma, als die Rechnung kam, musste diese Person noch 100 Euro zuzahlen, was doch sehr seltsam erschien,da man ja immer noch Geld heraus bekam. Ein Jahr spaeter kam die bestaetigung, als der Heizungsfritze wieder die Heizung abgelesen hatte, ohne vorher die Vermieterin, bekam man ueber 200 Euro zurueck. Nun moechte diese Person ausziehen, und beim Auszug wird die Vermeterin wieder die Heizung ablesen wollen, und natuerlich wieder zu dem Nachteil des Mieters. Kann dieser Mieter irgend etwas unternehmen, od eine eigene Firma beaftragen , nur um die Heizung abzulesen??? Wie kann ich mich da am besten wehren???
Möglicherweise kannst Du die Heizung auch von der Firma ablesen lassen, musst dann aber womögliuch die Ablesekosten tragen. (Wird auch nicht die Welt kosten)
Gruß
Peter
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Normalerweise ist für das ablesen der Heizungsröhrchen die ISTA zuständig, die kannst du glaub ich auch beauftragen, könnte aber was kosten, schau mal auf deren Internetseite www.ista.de
Gruß
…dann liest du die Heizung ab und schreibst das auf. (Einfach damit Du deine Ruhe hast) Mit dem Vermieter gehst du dann mit deinem Zettel nochmal rum und schaust ihm auf die Finger.
Dann unterschreibt ihr beide das GEPRÜFTE Ableseprotokoll und gut ist.
Gruß
Peter
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ein paar Ausrufezeichen weniger täten deinen Posting nicht schlecht.
Da 99% aller Heizkörperverbrauchsmessanlagen die ich kenne von Minol-Messtechnil (hier im Süden Minol-Brunata) betrieben werden, wäre es doch ein leichtes den richtigen Ableser her zu zitieren… .wenn M die paar Euro´s investieren möchte, weil M zweifel an dem Ablesekünsten des VM hat.
Dass bei einem Mieterwechsel (Einzug/Auszug) abgelesen wird, ist völlig normal
dass zum Ende des Abrechnungszeitraums abgelesen wird, sogar vorgeschrieben.
Normalerweise liest man auch gemeinsam ab bzw. prüft man das Ablesergebnis sofort nach.
Merkwürdig bzw. unverständlich ist
als die Rechnung kam, musste diese Person noch 100 Euro zuzahlen, was doch sehr
seltsam erschien,da man ja immer noch Geld heraus bekam. Ein
Jahr spaeter kam die bestaetigung, als der Heizungsfritze
wieder die Heizung abgelesen hatte, ohne vorher die
Vermieterin, bekam man ueber 200 Euro zurueck.
das auch eine Zwischenablesung bei der Heizkostenfirma beauftragt werden kann, haben schon einige geschrieben. Dieser Auftrag zur Zwischenablesung muss allerdings vom Vermieter oder dessen eingesetzter Verwaltung erteilt werden, da der Mieter in keinem Vertragsverhältnis zu der Ablesefirma steht. Abgesehen davon weiss der Vermieter/Verwalter am besten welcher Ablesedienst im Haus zuständig ist.
Eine solche Zwischenablesung ist kostenpflichtig und mit diesen Kosten, meist zwischen 75,00 und 100,00 €, wird zunächst einmal der Vermieter belastet, der sie aber im Rahmen der Abrechnung an den ausziehenden Mieter weiterreichen kann.
Die Idee selber abzulesen und die Werte mit den vom Vermieter abgelesen Werten abzugleichen halte ich für gut und sinnvoll.
Zu deiner Vermutung des „merkwürdigen Vorfalls“ ist zu sagen:
Der Mieter ist im August eingezogen und so fehlten bei dem ersten Abrechnungszeitraum ein paar heizfreie Monate in denen man ja auch Heizkostenvorauszahlungen leistet. Es ist in solchen Fällen nicht selten, dass die erste Abrechnung eine Nachzahlung ergibt.
Bei der nächsten Abrechung wurden im gesamten Jahr Vorauszahlungen geleistet und so war das Abrechnungsergebnis wieder, wie es der Mieter von früheren Mietverhältnissen gewohnt war (so zumindest interpretiere ich dein posting), ein Guthaben.
Das hätte aber auch trotz der Vorauszahlungen über den gesamten Jahreszeitraum nicht unbedingt so sein müssen, denn man kann ja das persönliches Heizverhalten beziehungsweise die Verbrauchshöhe erst einschätzen, wenn bereits ein Abrechungszeitraum abgeschlossen ist. So sind die zu Mietbeginn festgelegten Vorauszahlungsbeträge in der Regel auf das Verbrauchsverhalten der Vormieter zugeschnitten und können natürlich bei dem neuen Mietverhältnis zu hoch oder zu niedrig angesetzt sein, je nachdem wie sich das Heizverhalten vom Vormieter unterscheidet. Sie müssten dann gegebenenfalls an das Heizverhalten angeglichen werden und das führen viele Vermieter erst dann durch, wenn ein vollständiger Abrechungszeitraum mit einem Mieter eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergeben hat.