Regelwerk Rückgabe einer Kaution

Hallo,

Wie sieht es nach Beendigung eines Mietverhältnis mit einer Kaution aus ?

Innerhalb welcher Fristen muß ein Vermieter diese Zurückbezahlen ?

Darf der Vermieter die Kaution auch festhalten und mit den Nebenkosten verrechnen ?

Wie sieht es aus wenn Schönheitsreparaturen vom Mieter nicht erfüllt worden sind? Darf der Vermieter sofort einen Handwerker bestellen oder muß er den Mieter ersteinmal auf Mängel hinweisen und ihm die Möglichkeit geben diese Abzustellen?

Darf der Mieter die Kaution die er geleistet hatte mit den letzte Monatsmieten selber verrechnen ? Quasi z.b. für die letzten Monate keine Miete bezahlen ?

Teilantwort
Hi Kurt,

Wie sieht es nach Beendigung eines Mietverhältnis mit einer
Kaution aus ?
Innerhalb welcher Fristen muß ein Vermieter diese
Zurückbezahlen ?

Der Vermieter darf die Kaution bis 3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses behalten, muß sie dann zurückzahlen. (Frist ist so festgelegt, weil die Kaution ja üblicherweise angelegt wird und eine Geldanlage nicht immer von heute auf morgen aufgelöst werden kann)

Darf der Vermieter die Kaution auch festhalten und mit den
Nebenkosten verrechnen ?

Er darf einen Teil der Kaution in Höhe der zu erwartenden Nebenkostenrückzahlung einbehalten. Dies ist natürlich abhängig von Größe der Wohnung und wie der VM bisher mit den Nebenkostenabrechnungen hingekommen ist. Meine Meinung: 100-200€ sind okay.

Wie sieht es aus wenn Schönheitsreparaturen vom Mieter nicht
erfüllt worden sind? Darf der Vermieter sofort einen
Handwerker bestellen oder muß er den Mieter ersteinmal auf
Mängel hinweisen und ihm die Möglichkeit geben diese
Abzustellen?

Weiß ich nicht mit Sicherheit, würde aber auf den Mängelhinweis setzen. Kommt aber sicher auch darauf an, ob der M morgen oder in 4 Wochen auszieht.

Darf der Mieter die Kaution die er geleistet hatte mit den
letzte Monatsmieten selber verrechnen ? Quasi z.b. für die
letzten Monate keine Miete bezahlen ?

Nein, das darf er nicht.

MfG und schöne Ostern,
Julia