Herrn Gustav wurden bei der Wohnungsübergabe 2 Wohnungsschlüssel
ausgehändigt. Dies wurde auch im Übergabe-Protokoll vermerkt.
Nun verlangt Herr Gustav von seinem Vermieter einen weiteren, dritten
Wohnungsschlüssel mit der Begründung, dass ihm 3 Wohnungsschlüssel
rechtlich zustehen würden, weil 3 Wohnungsschlüssel üblich seien.
Irrt Herr Gustav, oder würde er, wenn es „hart auf hart“ käme, vor Gericht
Recht bekommen?
Gruß
deVinci
Hallo!
Herrn Gustav wurden bei der Wohnungsübergabe 2
Wohnungsschlüssel
ausgehändigt.
Üblicherweise kann man davon ausgehen, dass für jeden Bewohner ein Schlüssel vorhanden sein sollte, außer natürlich für Kleinkinder und Hunde. Benötigt der Mieter darüber hinaus weitere Schlüssel, kann er solche nachmachen, bei einer Zentralschließanlage natürlich nur mit Zustimmung des Vermieters.
Irrt Herr Gustav, oder würde er, wenn es „hart auf hart“ käme,
vor Gericht
Recht bekommen?
Warum spricht Herr Gustav nicht seinen Vermieter an und fragt nach, ob etwas dagegen spräche, wenn er auf seine Kosten einen weiteren benötigten Schlüssel nachmachen ließe? Das ist sicherlich billiger als eine anwaltliche Beratung und außerdem weitaus günstiger, als mit derartigen Fragen auch noch die Gerichte zu belasten.
Florian.
Hallo,
Florian hat, denke ich schon das Wichtigste gesagt.
Du darfst mit Zustimmung des Eigentümers soviel Schlüssel machen, wie du brauchst, Reserveschlüssel nicht vergessen.
Die Zustimmung kann Dir nur bei besonderen Gründen nicht erteilt werden.
Nur Du musst ALLE Schlüssel bei Auszug abliefern, und für die bekommst Du keinen Geldersatz.
Soweit mein Wissensstand, ich bin kein Jurist!
Schönes Osterfest, Gruß Volker
Hallo Florian,
>Üblicherweise kann man davon ausgehen, dass für jeden Bewohner
>ein Schlüssel vorhanden sein sollte,…
Herr Gustav ist Single und beruflich von Montag bis Freitag abwesend (Montage).
Prinzipiell benötigt er keinen weiteren Wohnungsschlüssel.
Er ist nur der Meinung, dass bei einer Wohnungsübergabe generell 3 Wohnungsschlüssel
ausgehändigt werden müssen. Laut Aussage von Herrn Gustav stehen ihm
3 Schlüssel zu. Angeblich gibt es diesbezüglich ein Gerichtsurteil.
Herr Gustav benötigt weder einen weiteren (dritten) Schlüssel, noch ist er bereit,
die Kosten für einen weiteren (dritten) Schlüssel zu tragen.
Herr Gustav spielt gern „den Rechtsanwalt“ und will seinem Vermieter zeigen,
„wo der Hase lang läuft“.
Gruß
deVinci
Hallo Volker,
angenommen, ein Mieter benötigt nur die vorhandenen 2 Schlüssel.
Ist der Vermieter trotzdem (rechtlich) verpflichtet, dem Mieter einen weiteren (dritten)
Schlüssel zu beschaffen?
Ist es „üblich“, Mietern während der Wohnungsübergabe 3 Schlüssel auszuhändigen?
Gruß
deVinci
P.S.:
Schönes Osterfest, Gruß Volker
Auch Dir wünsche ich ein frohes Osterfest und dicke Eier
))
Hallo deVinci,
Ist es „üblich“, Mietern während der Wohnungsübergabe 3
Schlüssel auszuhändigen?
Nein, ist mir jedenfalls noch nicht passiert.
Ich habe bislang immer 2 Sätze Schlüssel bekommen, also Haustür, Wohnungstür, Briefkaste und Kellerschlüssel.
Das Weitere habe ich ja schon gesagt, Entschuldigung, dass ich am Kern Deiner Frage vorbei geantwortet habe.
Gruß Volker
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Damit du es Herrn Gustav ggfs. schwarz-auf-weiß präsentieren kannst:
_…
Ist eine Wohnung neu vermietet, bekommt der Mieter auch die passenden Schlüssel, und zwar ausreichend viele. Das sind in der Regel mindestens zwei Schlüssel für Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Keller und Boden. Der Vermieter muss dem Mieter alle Wohnungsschlüssel aushändigen. Er darf keinen Zweitschlüssel für sich zurückbehalten, auch nicht für Notfälle.
Manchmal reichen die zur Verfügung gestellten zwei Schlüssel nicht. Michael Kopff vom Mieterverein zu Hamburg: "Viele Mieter benötigen ja mehr als ein oder zwei Schlüssel. Nahe Angehörige oder Lebensgefährten müssen in die Wohnung können, die Putzfrau während man zur Arbeit ist, frühmorgens der Zeitungsbote wenn noch alles schläft oder tagsüber auch mal die Tagesmutter: Das sind alles Gründe, um vom Vermieter - notfalls gegen Bezahlung - weitere Schlüssel zu fordern._
usw.
Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-tipp…
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DANKE!
Hallo Ralf,
DANKE für Deine kurze, bündige und aussagekräftige Antwort.
Gruß
deVinci
DANKE!
Hallo Volker,
DANKE für Deine Antwort/Hilfe!
Nun weiß ich diesbezüglich bescheid.
>Entschuldigung, dass ich am Kern Deiner Frage vorbei geantwortet habe.
Nun schreib mal keinen Unfug!
Das Thema ist relativ komplex. Der Antwortende kann nicht immer erahnen,
worum es den Fragenden eigentlich geht.
Die Antwortenden opfern Ihre kostbare Freizeit, um anderen Usern zu helfen.
Aufgrund dessen ist es meinerseits gar kein Problem, nochmals „nach zu hacken“.
Fragen kostet ja nichts 
Also, nochmals DANKE für Deine/Eure Hilfe!
Gruß
deVinci