Mietwohnung gekündigt,Mieter zieht n. aus

Hallo,
nehmen wir mal an,
in einem Einfamilienhaus wird eine nachträglich errichtete Wohnung vermietet.Nach Ableben der Eigentümer wird das Haus verkauft.
Der neue Eigentümer kündigt dem Mieter auf Grund § 573a Absatz1 BGB mit Wahrung aller gesetzlichen Bedingungen.

Mit dem Mieter ist nicht zu reden.Jeder Versuch mit ihm über das Thema zu sprechen,scheitert.Bockig wie ein Kleinkind, zieht dieser von dannen.
In der Nachbarschaft verbreitet der Mieter Gerüchte:Er könne bleiben bis die Vermieter Nachwuchs bekommen. Oder die Vermieter sind froh das er dort wohnt, er würde dadurch das Haus mitfinanzieren.

Was könnte der Vermieter machen, wenn der Mieter nicht auszieht?

Sofort klagen? Strom , Wasser, Gas, Kabelfernsehen abstellen? Also rausekeln?

J-P

Auch hallo.

nehmen wir mal an,
in einem Einfamilienhaus wird eine nachträglich errichtete
Wohnung vermietet.Nach Ableben der Eigentümer wird das Haus
verkauft.
Der neue Eigentümer kündigt dem Mieter auf Grund § 573a
Absatz1 BGB mit Wahrung aller gesetzlichen Bedingungen.

…also eine Einliegerwohnung :wink:
Hier noch das Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Aber nicht vergessen: „Kauf bricht nicht die Miete“

Mit dem Mieter ist nicht zu reden.Jeder Versuch mit ihm über
das Thema zu sprechen,scheitert.Bockig wie ein Kleinkind,
zieht dieser von dannen.
Was könnte der Vermieter machen, wenn der Mieter nicht
auszieht?

Sofort klagen?

Was wohl den legalen Weg darstellt (wenn man nicht gerade die Polizei zu Hilfe holt)

Strom , Wasser, Gas, Kabelfernsehen abstellen?
Also rausekeln?

Dann könnte der Mieter Mietminderungen (oder Schadensersatzforderungen) geltend machen. Von dem Eingriff in die Privatsphäre mal abgesehen…

HTH
mfg M.L.

Hallo!

Was wohl den legalen Weg darstellt (wenn man nicht gerade die
Polizei zu Hilfe holt)

Die Polizei wird sich herzlich wenig dafür interessieren. Warum auch. Der einzige Weg, einen Mieter aus einer Wohnung herauszubekommen, ist eine Räumungsklage vorm Amtsgericht. Dann wird der Gerichtsvollzieher, dann vielleicht mit der Polizei, den Mieter notfalls entfernen.

Florian.

Strom , Wasser, Gas, Kabelfernsehen abstellen?

Das nennt sich „verbotene Eigenmacht“ - selbst wenn der Mieter diese Leistungen „verbraucht“ ohne zu bezahlen - und der VM könnte gerichtlich (und kostenpflichtig) dazu verurteilt werden, alles wieder zur Verfügung zu stellen!
z.B.
http://www.anwalt-suchservice.de/rechtsprechung/wohn…

Wenn die Voraussetzungen des 573a erfüllt sind, sind die Aussichten doch recht gut.
Um den Krieg im eigenen Haus möglichst kurz zu halten > schnellstmöglichst Räumungsklage einreichen.

Sind die Äußerungen des Mieters beweisbar (Zeugen?), dass er nicht fristgerecht auszuziehen gedenkt, kann dies sogar schon VOR Mietende = VOR ergebnislosem Verstreichen der Räumungsfrist geschehen.

Hallo,

unter bestimmten Bedingungen kann der Mieter von der Energieversorgung ausgeschlossen werden:

http://www.sueddeutsche.de/,immm2/immobilien/mietenv…
artikel/832/73759/

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Strom , Wasser, Gas, Kabelfernsehen abstellen?

bitte mal ein bisschen weiter denken: der Mieter dürfte unter diesen Umständen Anfangen, seine Wohnung mit Kerzen zu beleuchten, mit Katalytofen zu beheizen und mit Spiritusbrenner zu kochen. Ob das im Interesse des Vermieters ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß, Niels