Belästigung durch Lärm von Mietwohnung

Hallo,

eine Mietpartei wohnt im 1. Stock eines 3-Familienhauses. Oberhalb davon (also 2. Stock) wohnt eine Mutter mit 3-jährigem Kind zusammen mit ihrem Freund. Das Kind rennt häufig in der Wohnung herum und macht auch sonst ziemlich viel Krach, sodaß die Mietpartei im 1. Stock sehr unter dem Gepolter zu leiden hat. Wieviel Krach bzw. Lärmbelästigung durch Herumlaufen des Kindes muss sich die Mietpartei im 1. Stock gefallen lassen?

Gruß

Dieter

Wenn es um kinder geht - jede Menge.

Sorry, aber quantifizieren lässt sich so ein geschilderter Einzelfall nicht. Nur sind die Gerichte sehr tolerant was Kinderlärm betrifft.

Gruss Ivo

Kinder machen Lärm, müssen toben um sich frei entwickeln können. Kinderlärm zählt wie Vogelzwitschern im Wald zu natürlichen hinnehmbaren Umweltgeräuschen. Wer sich über Kinderlärm beschwert, hat die falsche Einstellung zu Kindern. So die Gerichte. Hier hilft erst mal ein klärendes Gespräch mit Mieter und Vermieter. Durch die Auswahl eines geeigneten Bodenbelags läßt sich sehr viel Lärm vermeiden. Hier kommt es auch auf das Alter des Gebäudes an und die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes vorgeschriebenen Bestimmungen über den Schallschutz.

Altbauten und Laminat vertragen sich zum Beispiel gar nicht, da hier Schallbrücken über Decken und Wände entstehen. Diese Punkte sollten erst mal geklärt werden.

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