Mietvertrag einklagbar?

Hallo,
jemand möchte eine ganz bestimmte Wohnung zu ganz bestimmten Konditionen unbedingt haben. Es kommt bei dieser Wohnung auch kein anderer Mieter als dieser in Frage. Kann man den dazugehörigen Vertrag dann vor Gericht problemlos einklagen, falls sich der Vermieter sträuben sollte? Kennt hier jemand auch Fälle, in denen bis ans höchste Gericht gegangen wurde?
Danke
Spencer

Gegenfrage

jemand möchte eine ganz bestimmte Wohnung zu ganz bestimmten
Konditionen unbedingt haben. Es kommt bei dieser Wohnung auch
kein anderer Mieter als dieser in Frage. Kann man den
dazugehörigen Vertrag dann vor Gericht problemlos einklagen,
falls sich der Vermieter sträuben sollte? Kennt hier jemand
auch Fälle, in denen bis ans höchste Gericht gegangen wurde?

Hallo Spencer,

Warum sollte man einen Mietvertrag einklagen können? Ich glaube nicht, daß irgendjemand irgendeinem Vermieter vorschreiben kann, Wen er zu welchen Konditionen als Mieter zu akzeptieren hat. Es ist schließlich sein Eigentum mit dem er tun und lassen kann, was er will.

Gruß
Sticky

Auch hallo.

Hallo,
jemand möchte eine ganz bestimmte Wohnung zu ganz bestimmten
Konditionen unbedingt haben. Es kommt bei dieser Wohnung auch
kein anderer Mieter als dieser in Frage.

…also (auch) ein Nachmieter aus FAQ:1258, den der Vermieter auch akzeptiert ?

Kann man den
dazugehörigen Vertrag dann vor Gericht problemlos einklagen,
falls sich der Vermieter sträuben sollte? Kennt hier jemand
auch Fälle, in denen bis ans höchste Gericht gegangen wurde?

Noch gilt in D Vertragsfreiheit. Und schriftliche Verträge machen sich
aus Gründen der Beweisbarkeit besser :wink: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mietvertra… (erster Teil)
Und was BGH-Urteile angeht: nach was sollte man da suchen ? ‚Mieter AND Vermieter AND Mietvertrag‘ ?

HTH
mfg M.L.

Hallo,

jemand möchte eine ganz bestimmte Wohnung zu ganz bestimmten
Konditionen unbedingt haben.

Das klingt nicht so als sei ein Vertrag bereits zustande gekommen.
Stichwort: Vertragsfreiheit

Wenn es eine mündliche Absprache gegeben hätte: Stichwort Beweisbarkeit.

Gruss Ivo

vorschreiben kann, Wen er zu welchen Konditionen als Mieter zu
akzeptieren hat. Es ist schließlich sein Eigentum mit dem er
tun und lassen kann, was er will.

Hi, Sticky,
eigentlich geht es nur um eine Änderung des Vertrags. Bis dato konnte dem Mieter kein Recht vom Gericht zugesprochen werden. Jetzt klagt quasi der Mieter auf andere Konditionen aus sozialen Gründen.
Spencer

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also ein Nachmieter, den der Vermieter
auch akzeptiert ?

Hi Markus,
also der Vermieter würde aus einer Vertragsänderung sogar finanziell profitieren. Das Gericht müsste das auch erkennen und dem Vertrag zustimmen.
Spencer

Das klingt nicht so als sei ein Vertrag bereits zustande
gekommen.
Stichwort: Vertragsfreiheit

Hallo Ivo,
die Wohnung ist bereits vom neuen Mieter besetzt, der nur auf einen adäquaten Vertrag wartet.
Gruß
Spencer

Ich nehme mal an, es geht um den altbekannten Fall, bei dem diesem besagten Mieter gekündigt wurde und der Mieter nicht räumen will.

Antwort: Nein, der Mieter kann keinen Vertrag einklagen. Der Vermieter kann sich aussuchen, mit wem er einen Vertrag abschliessen möchte. Da hilft auch „aussitzen“ und Wohnung „besetzen“ nichts.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die Wohnung ist bereits vom neuen Mieter besetzt, der nur auf
einen adäquaten Vertrag wartet.

„Besetzt“ ist ein gutes Stichwort… ich als VM würde mir bei einem möglichen Mieter, bei dem ich X Prozesse befürchten kann doch die Überlegung anstellen die Wohnung lieber leer stehen zu lassen. Nachdem Sie wie du sagst „besetzt“ wurde, würde ich sie räumen lassen. Auf Kosten des Besetzers.

Gruss Ivo

Gegenfrage
Hallo,

Bis dato
konnte dem Mieter kein Recht vom Gericht zugesprochen werden.

Und Du meinst, jetzt wird es langsam Zeit?

Jetzt klagt quasi der Mieter auf andere Konditionen aus
sozialen Gründen.

Klagst Du auch gegen Aldi auf Sonderkonditionen aus sozialen Gründen?

Gruß
loderunner

Irgendwie ist mir hier der Sachverhalt nicht verständlich. Wie kommt der Besetzter in die Wohnung ? Wo hat er die Schlüssel her ? Zahlt er Miete ? Wird die Miete angenommen ? Zahlt er Betriebskosten ? Wie lange lebt er schon dort ? Wieso kommt nur er in Frage ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Um das Problem zu verstehen muss man mal im Archiv wühlen… Das Spencer auch als Rambo, Silence, Franz Josef Will und mit zahlreichen anderen Namen unterwegs war erschwert die Suche allerdings erheblich.

Gruss Ivo