Nochmal eine Frage zum Recht des Untermieters:
Kommt zwischen Hauptmieter und Untermieter ein Vertrag nur über die Räumlichkeiten zu stande oder ist darin bei gemeinsamer Küche auch ein Mitbenutzungsrecht zB des Herdes enthalten??
Voausgesetzt es soll sich um eine WG handeln.
Gruß JohnnyBlaze!!!
Freue mich sehr über Antworten:smile:
Hallo Johnny,
ja, der Untermieter steht immer etwas blöder da.
Was jetzt die Mitbenutzung des Herdes anbetrifft, da sind wir ja schon wieder in einem Bereich, der in Richtung „Irrenhaus der Normalen“ geht.
Muss man dazu echt irgendwelche Paragraphen schwingen, um sein Schnitzel braten zu dürfen? Dann gehört das eben nicht mehr in ein Forum, wo Meinungen ausgetauscht werden, sondern es muss doch per Anwalt ausgehandelt werden.
Gruß!
Horst
Hoi!
Die Räume die Mitbenutzt werden können sind normalerweise im Vertrag mit aufgeführt. Wenn da die Küche mit drin steht, impliziert das auch die Nutzung der darin unterhaltenen Standard-Gerätschaften - aber das ist nur meine Meinung.
Wenn der Hauptmieter tatsächlich diuese Nutzung bestreiten will, so hilft kein Internetforum sondern nur noch der Gang zum Anwalt (da gebe ich meinem Vorredner völlig recht). Des weiteren wäre zu überlegen ob sich der Untermieter nicht leiber eine andere Wohnung sucht, wo die Problematik kein Thema ist.
Gruss Ivo
Hier steht das Wort Wohngemeinschaft im Vordergrung. Ein Mietverhältnis über eine Wohnung, wenn auch Untermietverhältnis, muss bestimmte Vorausetzungen erfüllen. Eben zum Wohnen geeignet. Die Mitbenutzung des E-Herdes würde ich bejahen, wenn diese im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die Stromversorgung einer normalen Wohnnung würde es gar nicht bieten oder gar erlauben, mehere E-Herde zu betreiben. Hier würde unweigerlich ein Schaden durch Überlastung der elektrischen Leitungen entstehen oder gar eine Brandgefahr. Das würde für den Hauptmieter teuer werden !!
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