Hallo,
wie wäre eigentlich die richtige Vorgehensweise, wenn der vermieter aufgrund von Streitigkeiten über das Ende des Mietverhältnisses einen Termin zur Wohnungsübergabe ablehnt und der Mieter die Wohnung somit nicht rechtzeitig zum Ende des (nach Meinung des Mieters gültigen) Ende des Mietverhältnisses übergeben kann.
Danke und Grüsse
Uwe
Wahrscheinlich geht es darum, welche Kündigungsfristen gelten. Die neue generelle Dreimonatsfrist oder die alten, gestaffelten Kündigungsfristen. Die Vorgehensweise wäre diese, diese unterschiedliche Auffassung der Kündigungsfrist durch den Mietverein oder Anwalt klären zu lassen. Urteile vom BGH liegen in solchen Fällen inzwischen vor. Unter gewissen Voraussetzungen sind die gestaffelten Kündigungsfristen (3 Monate, 6 Monate, 9 Monate, 12 Monate) noch gültig. Also ab mit dem Mietvertrag zum Mieterverein !!!
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