Liebe Experten!
Angenommen, da will jemand auf die Seite der Vermieter wechseln. Er besitzt ein großes, altes Bauernhaus, das er bislang mit seiner Familie allein bewohnt. Dort will er jetzt zwei Wohnungen abtrennen, beide mit eigenem Eingang. Küche und Bad sind schon vorhanden. Die dritte Wohnung möchte er weiterhin selbst bewohnen.
Nun müssen die Wohnungen einerseits für die Vermietung „fitgemacht“ werden, damit sie den rechtlichen Vorgaben genügen - Stichwort Nebenkostenabrechung. Zum anderen soll das alles nicht zuviel kosten, so dass unser Neu-Vermieter keinen unnützen Aufwand treiben will.
Heizkosten: Unser Vermieter möchte seine alte Ölheizung durch eine neue Erdgasheizung ersetzen. Er geht bisher davon aus, dass er zwingend in beiden Mietwohnungen und auch in der eigenen Wohnung Wärme-Messgeräte an allen Heizkörpern anbringen lassen muss, weil sich nur so der Verbrauch auf die drei Wohnungen aufschlüsseln lässt. Ist das so?
Warmwasser: Unser Vermieter tendiert dazu, in den Wohnungen elektronische Durchlauferhitzer anzubringen, weil sich mit ihnen der Energieverbauch zweifelsfrei den einzelnen Wohnungen zuteilen lässt - über die Stromrechung. Nun ist das natürlich nicht der kostengünstigste Weg. Angenommen, das Warmwasser läuft über den Heizkreislauf, wie lässt es sich dann abrechnen - mit Warmwasser-Zählern? Wie funktioniert das?
Wasser: Müssen für drei Wohnungen Wasserzähler eingebaut werden, oder sind auch Pauschal-Lösungen möglich?
Sonstige Nebenkosten: Die Wohnungen sind unterschiedlich groß. Lassen sich Posten wie Müllabfuhr, Versicherungen, Grundsteuer etc. auch nach einem Verteilungsschlüssel „Wohneinheiten“, also 1/3 - 1/3 - 1/3 verteilen, oder muss der Vermieter sich an die Wohnfläche halten?
Vielen Dank und viele Grüße!
J. Schlüter
Hi,
Heizkosten: Unser Vermieter möchte seine alte Ölheizung durch
eine neue Erdgasheizung ersetzen. Er geht bisher davon aus,
dass er zwingend in beiden Mietwohnungen und auch in der
eigenen Wohnung Wärme-Messgeräte an allen Heizkörpern
anbringen lassen muss, weil sich nur so der Verbrauch auf die
drei Wohnungen aufschlüsseln lässt. Ist das so?
Es gibt durchaus noch andere Möglichkeiten. Ich bin Favorit der Sache, dass jede Wohnung einen eigenen Gaszähler erhält. Erspart bei der Nebenkostenabrechnung jede Menge Arbeit und Ärger, weil der Mieter dann selber mit der Gasgesellschaft abrechnen kann / muss.
Warmwasser: Unser Vermieter tendiert dazu, in den Wohnungen
elektronische Durchlauferhitzer anzubringen, weil sich mit
ihnen der Energieverbauch zweifelsfrei den einzelnen Wohnungen
zuteilen lässt - über die Stromrechung. Nun ist das natürlich
nicht der kostengünstigste Weg. Angenommen, das Warmwasser
läuft über den Heizkreislauf, wie lässt es sich dann abrechnen
- mit Warmwasser-Zählern? Wie funktioniert das?
Jede Wohnung hat Ihren eigenen Wasserzähler, richtig?
Wie das dort mit dem Warmwasser gehändelt wird, weiß ich nicht. Die Möglichkeit besteht doch, das ganze über eine Therme in der Gasheizung machen zu lassen, die lassen sich auch in jeder Wohnugn installieren…
Wasser: Müssen für drei Wohnungen Wasserzähler eingebaut
werden, oder sind auch Pauschal-Lösungen möglich?
Wasserzähler sind glaub ich gesetzlich mittlerweile vorgeschrieben…
Und Sie ersparen Ärger
Ich hätte beispielsweise keine Lust, das Wagenwaschen meines Nachbarn jedesmal mitzuzahlen, nur weil nach qm abgerechnet würde oder so…
Sonstige Nebenkosten: Die Wohnungen sind unterschiedlich groß.
Lassen sich Posten wie Müllabfuhr, Versicherungen, Grundsteuer
etc. auch nach einem Verteilungsschlüssel „Wohneinheiten“,
also 1/3 - 1/3 - 1/3 verteilen, oder muss der Vermieter sich
an die Wohnfläche halten?
Nein, entweder nach Personen oder nach Wohnfläche. Wobei ich Wohnfläche die bessere Alternative finde.
Vielen Dank und viele Grüße!
J. Schlüter
Gern geschehen
Gruß
Jürgen Wiechert
(Mietfachlaie 
Hallo!
Zunächst Danke für die Antwort. Das Thema sorgt hier ja bisher nicht gerade für heiße Diskussionen. Wahrscheinlich bringt würde ein Topic „27 Wege, die Miete ganz legal zu mindern“ für mehr Hits sorgen.
Heizkosten: Unser Vermieter möchte seine alte Ölheizung durch
eine neue Erdgasheizung ersetzen. Er geht bisher davon aus,
dass er zwingend in beiden Mietwohnungen und auch in der
eigenen Wohnung Wärme-Messgeräte an allen Heizkörpern
anbringen lassen muss
Es gibt durchaus noch andere Möglichkeiten. Ich bin Favorit
der Sache, dass jede Wohnung einen eigenen Gaszähler erhält.
Erspart bei der Nebenkostenabrechnung jede Menge Arbeit und
Ärger, weil der Mieter dann selber mit der Gasgesellschaft
abrechnen kann / muss.
Ja, aber dann müsste der Vermieter doch auch in jeder Wohnung einen Gasanschluss legen sowie einen Brenner samt Schornstein installieren? Das könnte er sich aber nie im Leben leisten.
Warmwasser: Unser Vermieter tendiert dazu, in den Wohnungen
elektronische Durchlauferhitzer anzubringen, weil sich mit
ihnen der Energieverbauch zweifelsfrei den einzelnen Wohnungen
zuteilen lässt - über die Stromrechung.
Die Möglichkeit besteht doch, das ganze über eine
Therme in der Gasheizung machen zu lassen, die lassen sich
auch in jeder Wohnugn installieren…
S.o.: Dann müsste auch in jeder Wohnung ein Gasanschluss für die Therme sein. Geht aber nicht, weil zu teuer und umständlich.
Oder verstehe ich da etwas ganz grundlegend falsch?
Viele Grüße!
J. Schlüter