Auszug aus dem gemieteten Haus

Ein Mieter möchte nach 14 Jahren aus dem gemieteten Haus ausziehen. Ist es möglich, die selbst gesetzten Pflanzen mitzunehmen, oder gibt es Einschränkungen ? Ich kann mir vorstellen, dass größe Bäume stehen bleiben müssen. Oder darf das Gesamtbild des Gartens nicht in Mitleidenschaft gezogen werden ?

Hallo Adde,

das Grundstücksrecht besagt, dass alle dauerhaft fest mit dem Grundstück verbundenen oder in dieses eingebrachte Sachen (auch Pflanzen, Bäume, Saaten) zwingend zum Grundstück, also dem Eigentümer desselben gehören, rein rechtlich.
Ich denke in diesem Fall sollte mit dem Eigentümer eine gütliche Regelung gefunden werden können. Wir haben in einem ähnlichen Fall z.B. eine Abstandszahlung vereinbaren können.

mfg
Mario