Hallo Forumbesucher!
Ein Mieter bezog seit 01.03. ein Appartment (1 Zimmer), bei diesem fiel die Heizung Zeitweise aus. D.h. von einem Monat waren 3 Wochen kaum bis gar nicht geheizt, Zimmertemperaturen von unter 9 Grad. Mieter benachrichtigte den Vermieter mehrmals über die Heizsituation, der wies nach einigen Besuchen weitere Bemühungen ab und meinte nichts dagegen machen zu können. Der Aufwand wäre zu hoch. Daraufhin kündigte der Mieter schriflich per Einschreiben an, dass er die nächste Miete kürzen werde ( von 160 auf 110 Euro für den Monat März). Mieter nahm an einen Märztag mit einer Kamera die unter 10 Grad Temperaturen des Thermometers auf im Zimmer zur Beweiszwecken.
Anfang April behob der Mieter den Heizmangel selbst indem er sich von einem Fachmann beraten liess u. der Mangel durch auflockerung des Ventils behoben werden konnte so das die Heizung wieder einwandfrei funktioniert.
Vermieter meldete sich schriftlich per Einschreiben datiert auf 15.04. mit einer „Außerordentlichen Kündigung“ zum 30.06 mit der Begründung bei seiner Überprüfung einen Rohrbruch am Heizungsystem im Erdreich Appartment festgestellt zu haben zusätzlich eine Stilllegung zum 01.07. vorhabe d.h. V. würde nicht mehr weitervermieten.
Vermieter weiss noch nicht das Mieter den Mangel gefunden u. selbst behoben hat.
Ausserdem erwähnt der Vermieter nicht mit dem Abzug einverstanden zu sein.
Mieter musste aufgrund des Heizungsausfalls im März eine Elektroheizung benutzen u. konnte auch nicht Arbeiten termingerecht erledigen weil das Zimmer nicht bewohnbar war.
Frage: Welche Möglichkeiten hat der Mieter gegen diese „Außerordentliche Kündigung“ vorzugehen und wie kann er sonstige Rechte geltend machen?
Mieter möchte wenn eine Kündigung erteilt wird, dann eine „ordentliche Kündigung“ erreichen u. somit zum 31.7. Auszug vornehmen - (mit Einhaltung der 3 monatigen gesetzlichen Kündigungsfrist der ab Ende April gelten würde)
Vielen Dank im voraus für die Antworten