Außerordentliche Kündigung

Hallo Forumbesucher!

Ein Mieter bezog seit 01.03. ein Appartment (1 Zimmer), bei diesem fiel die Heizung Zeitweise aus. D.h. von einem Monat waren 3 Wochen kaum bis gar nicht geheizt, Zimmertemperaturen von unter 9 Grad. Mieter benachrichtigte den Vermieter mehrmals über die Heizsituation, der wies nach einigen Besuchen weitere Bemühungen ab und meinte nichts dagegen machen zu können. Der Aufwand wäre zu hoch. Daraufhin kündigte der Mieter schriflich per Einschreiben an, dass er die nächste Miete kürzen werde ( von 160 auf 110 Euro für den Monat März). Mieter nahm an einen Märztag mit einer Kamera die unter 10 Grad Temperaturen des Thermometers auf im Zimmer zur Beweiszwecken.

Anfang April behob der Mieter den Heizmangel selbst indem er sich von einem Fachmann beraten liess u. der Mangel durch auflockerung des Ventils behoben werden konnte so das die Heizung wieder einwandfrei funktioniert.

Vermieter meldete sich schriftlich per Einschreiben datiert auf 15.04. mit einer „Außerordentlichen Kündigung“ zum 30.06 mit der Begründung bei seiner Überprüfung einen Rohrbruch am Heizungsystem im Erdreich Appartment festgestellt zu haben zusätzlich eine Stilllegung zum 01.07. vorhabe d.h. V. würde nicht mehr weitervermieten.

Vermieter weiss noch nicht das Mieter den Mangel gefunden u. selbst behoben hat.
Ausserdem erwähnt der Vermieter nicht mit dem Abzug einverstanden zu sein.

Mieter musste aufgrund des Heizungsausfalls im März eine Elektroheizung benutzen u. konnte auch nicht Arbeiten termingerecht erledigen weil das Zimmer nicht bewohnbar war.

Frage: Welche Möglichkeiten hat der Mieter gegen diese „Außerordentliche Kündigung“ vorzugehen und wie kann er sonstige Rechte geltend machen?

Mieter möchte wenn eine Kündigung erteilt wird, dann eine „ordentliche Kündigung“ erreichen u. somit zum 31.7. Auszug vornehmen - (mit Einhaltung der 3 monatigen gesetzlichen Kündigungsfrist der ab Ende April gelten würde)

Vielen Dank im voraus für die Antworten

Hallo,
ianal.

  • Wenn der Grund für die Kündigung durch den Vermieter nicht existiert, kann auch die Kündigung aus diesem Grund nicht gültig sein. Aber bist Du denn sicher, daß nicht doch ein Rohrbruch vorhanden ist, der nur keine Auswirkung auf Deine Heizung hat?
  • Wenn Dir eine Kündigung gelegen käme, warum kündigst Du dann nicht selber? Frag doch einfach mal beim Vermieter nach, ob er damit einverstanden wäre.
  • Die Mietkürzung bezog sich auf die zu geringe Temperatur. Da dies nun beseitigt ist, darfst Du auch nicht mehr kürzen. Das sollte dann auch dem Vermieter auffallen, wenn die Nachzahlung kommt. Du könntest Dich aber mal mit Ihm über die evt. entstandenen Kosten der Beseitigung unterhalten.
    Gruß
    loderunner

Hallo Loderunner,

Der Mieter hat selbst jetzt ordentlich gekündigt und wartet ab.
Der Mieter ist sicher das kein Rohrbruch vorhanden ist, da es funktionierte nach der auflockerung des Ventils am Heizkörper. Vermieter betreibt Kundendienst für Heizung u. Sanitär u. hätte das auch wissen können, hatte sich nicht mehr um den Mangel gekümmert.

Danke für die Antwort

Mieter schreibt heute ein Einschreiben für Ordentliche Kündigung u. wartet ab was passiert.

Gruss Esra

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