Huhu
Hätte da mal eine Frage und hoffe es gibt dazu eine Lösung.
Mieter und Vermieter verstehen sich überhaupt nicht und waren auch schon vor Gericht, wobei ein Vergleich herausgekommen ist, der besagt, das die Mieter bis Ende Juli aus der Wohnung ausgezogen sein müssen. Nun meine Frage, der Vermieter möchte die Wohnung so schnell wie möglich wieder vermieten und würde gerne schon nach neuen Mietern suchen. Muss man als derzeitiger Mieter die sozusagen dann neuen Mieter in die Wohnung lassen zur Besichtigung? Oder wäre es als Vermieter günstiger zu warten bis die alten Mieter ausgezogen sind, damit es da nicht noch zu unschönen Sachen kommt?
winke
Huhu
Hätte da mal eine Frage und hoffe es gibt dazu eine Lösung.
Mieter und Vermieter verstehen sich überhaupt nicht und waren
auch schon vor Gericht, wobei ein Vergleich herausgekommen
ist, der besagt, das die Mieter bis Ende Juli aus der Wohnung
ausgezogen sein müssen. Nun meine Frage, der Vermieter möchte
die Wohnung so schnell wie möglich wieder vermieten und würde
gerne schon nach neuen Mietern suchen. Muss man als
derzeitiger Mieter die sozusagen dann neuen Mieter in die
Wohnung lassen zur Besichtigung?
ja, grundsätzlich ja - steht aber auch so in standartmietverträgen (zweckform)
Oder wäre es als Vermieter
günstiger zu warten bis die alten Mieter ausgezogen sind,
damit es da nicht noch zu unschönen Sachen kommt?
sicherlich könnte es streit geben bzw. die wohnung wird schlecht gemacht …
***ansichtssache bzw. wo ist die wohnung - kann sie (wie z.B. Augsburg) binnen 1 woche weiter vermietet werden, dann wäre es wohl besser zu waten…
LG
Udo
winke
Muss man als derzeitiger Mieter die sozusagen dann neuen Mieter in die Wohnung lassen zur Besichtigung?
ja, grundsätzlich ja - steht aber auch so in
standartmietverträgen (zweckform)
Und was passiert/kann passieren, wenn man dieses dann nicht tut?
Der Vermieter versucht ja dann mit den neuen Mietern einen Besichtigungstermin auszumachen und steht dann vor verschlossenen Türen.
Hi,
ja, der (Noch-)Mieter muß dem Vermieter ermöglichen, Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen. Sofern im Mietvertrag zu diesem Thema konkrete Vereinbarungen geschlossen sind, gelten diese. Ansonsten haben sich in der Rechtsprechung einige Regeln etabliert, die ich allerdings nicht konkret benennen kann. Im Archiv gibt es dazu aber einige Threads (die Beiträge von GünterW sind die fundiertesten).
Gestattet der Mieter keine Besichtigungen seiner Wohnung, macht er sich schadenersatzpflichtig. Das kann durchaus bedeuten, daß er die Miete für mehrere Monate weiterzahlen darf (ohne die Wohnung nutzen zu dürfen).
Eine Schadenersatzpflicht entsteht auch, wenn er gegenüber Mietinteressenten die Wohnung oder den Vermieter schlecht macht. Selbst das wahrheitsgemäße Berichten über nachteilige Tatsachen kann kritisch sein.
Gruß Stefan
Mieter und Vermieter verstehen sich überhaupt nicht und waren
auch schon vor Gericht, wobei ein Vergleich herausgekommen
ist, der besagt, das die Mieter bis Ende Juli aus der Wohnung
ausgezogen sein müssen. Nun meine Frage, der Vermieter möchte
die Wohnung so schnell wie möglich wieder vermieten und würde
gerne schon nach neuen Mietern suchen. Muss man als
derzeitiger Mieter die sozusagen dann neuen Mieter in die
Wohnung lassen zur Besichtigung? Oder wäre es als Vermieter
günstiger zu warten bis die alten Mieter ausgezogen sind,
damit es da nicht noch zu unschönen Sachen kommt?
winke