Nebenkostenvorauszahlung

Hallo,
angenommen Vermieter A hat heute die Hausgeldabrechnung 2005 und den Wirtschaftsplan fuer 2007 erhalten. Diese Unterlagen sowie der bereits vorliegende Wirtschaftsplan fuer 2006 lassen erkennen, dass der Mieter B eine saftige Nachzahlung zu leisten hat. Kann Vermieter A ohne weiteres die Nebenkostenvorauszahlung von Mieter B um einen realistischen Betrag (ca. 15%) erhoehen?
Vielen Dank fuer die Antworten.
Gruss,
Alfred

Hallo Alfred,

wenn es sich um die ralen Kosten handelt, sehe ich da kein Problem. Die meisten Kosten sind ja eh verbrauchsabhängig.
Die Fragen, die sich stellen sind:
Sind die Nebenkosten als solche umlagefähig?
Sind sie im Vertrag aufgeführt?
Hat der Vermieter nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehandelt?
Haben die Verbrauchskosten eine solide Grundlage?

Wenn das alles in Ordnung ist, muss er die Vorauszahlungen ja sogar erhöhen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

das hat schon alles seine Richtigkeit. Es ist nur so, dass die Vorauszahlungen bestimmt schon seit 10 Jahren konstant sind, aber die Kosten gestiegen sind. Jetzt hat Vermieter A keine Lust mehr, das alles vorzufinanzieren :wink:.
Vielen Dank fuer die Antwort.
Gruss,
Alfred

Hallo Alfred,

auch da sehe ich eigentlich keinen Grund dagegen, dass der VM die Nebenkosten mal den Realitäten anpasst.
Alle Gegenargumente, die ich dazu finden kann, betreffen immer eine bewußte Täuschung des Mieters über die eigentlichen Kosten. Davon kann aber nach zehn Jahren keine Rede mehr sein. Der Mieter weiß, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind und genießt den Vorteil, Zinsen für das Geld einstreichen zu können, dass der VM freiwillig für ihn vorlegt.

Dass daraus ein Gewohnheitsrecht entstehen könnte, sehe ich nicht.

Grüße!

Horst