Hallo,
nehmen wir folgend Fall an:
In einem 6-Parteien Haus gibt es zwei Mieter die laufend lärmen (Türenschlagen des Nachts, grölen und des weiteren mehr).
Dem Vermieter wurden diese Zustände schon des öfteren zugetragen und er sagte auch zu, etwas zu unternehmen.
Passiert ist nichts und die Zustände ändern sich nicht.
Partei X hat sich nun dazu entschlossen auszuziehen.
Folgende Frage:
1.) Ist Partei X zu einer außerordentlichen (oder sogar fristlosen?) Kündigung berechtigt, oder muß der Vermieter vorher schriftlich angemahnt werden?
2.) Welche Frist beinhaltet eine außerordentliche Kündigung?
Für die Bemühungen schon mal vielen Dank
RedShoe
Hallo,
eine fristlose (ausserordentliche) Kündigung ist nur nach vorherigen erfolglosen Abmahnungen möglich. Ausserdem muss die Beeinträchtigung schwerwiegend und beweisbar sein.
Mit einer fristlosen Kündigung darf der Mieter auch nicht zu lange zuwarten. Wenn er die Beeinträchtigungen z. B. jahrelang geduldet hat, ohne etwas zu unternehmen, dann kann er nicht plötzlich fristlos kündigen.
Gruss
BM
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Hallo,
muß die Abmahnung schriftlich sein, oder geht auch telefonisch? Das ist mehrfach geschehen.
Viele Grüße
RedShoe
Hallo,
eine fristlose (ausserordentliche) Kündigung ist nur nach
vorherigen erfolglosen Abmahnungen möglich. Ausserdem muss die
Beeinträchtigung schwerwiegend und beweisbar sein.
Mit einer fristlosen Kündigung darf der Mieter auch nicht zu
lange zuwarten. Wenn er die Beeinträchtigungen z. B. jahrelang
geduldet hat, ohne etwas zu unternehmen, dann kann er nicht
plötzlich fristlos kündigen.
Gruss
BM
Hallo,
nehmen wir folgend Fall an:
In einem 6-Parteien Haus gibt es zwei Mieter die laufend
lärmen (Türenschlagen des Nachts, grölen und des weiteren
mehr).
Dem Vermieter wurden diese Zustände schon des öfteren
zugetragen und er sagte auch zu, etwas zu unternehmen.
Passiert ist nichts und die Zustände ändern sich nicht.
Partei X hat sich nun dazu entschlossen auszuziehen.
Folgende Frage:
1.) Ist Partei X zu einer außerordentlichen (oder sogar
fristlosen?) Kündigung berechtigt, oder muß der Vermieter
vorher schriftlich angemahnt werden?
2.) Welche Frist beinhaltet eine außerordentliche Kündigung?
Für die Bemühungen schon mal vielen Dank
RedShoe