Fristlose Kündigung

Hallo,

ein Mieter muss aufgrund eines unvorbereiteten beruflichen Wechsels, kurzfristig (1 Woche) seine Wohnung kündigen, kann sich aber die Zahlung der Miete für die 3 Monate Kündigungsfrist nicht leisten, bzw. nicht für die anstehende neue Wohnung. Das Mietverhältnis bestand erst seit fast 3 Monaten. Kann man hier fristlos kündigen?

Ein Nachmieter läßt sich in dieser kurzen Zeit nicht auftreiben, zumal in dem Mietshaus eh viele leere Wohnungen sind.

Gruß
ThReOn

Auch hallo.

Das Mietverhältnis bestand erst seit fast 3
Monaten. Kann man hier fristlos kündigen?

Ein Nachmieter läßt sich in dieser kurzen Zeit nicht
auftreiben, zumal in dem Mietshaus eh viele leere Wohnungen
sind.

Das sieht gut aus: FAQ:1490

HTH
mfg M.L.

Danke, aber das hat mir jetzt irgendie nicht wirklich geholfen…

ThReOn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal.

Danke, aber das hat mir jetzt irgendie nicht wirklich
geholfen…

Das war ja auch ein kleiner Fehler der Redaktion :frowning:(
Besser wäre die FAQ:1258 (Nachmieter): dort wird auch beschrieben, dass
ein arbeitsbedingter Umzug u.U. ein begründetes Interesse an der voezeitigen Auflösung eines Mietvertrags begründen kann.

HTH
mfg M.L.