Selber ausgebaut-darf vermieter wohnraum berechnen

hallo,

ein mieter will den dachboden eines zwei-familien-hauses auf eigene kosten ausbauen. darf der vermieter in diesem fall den ausgebauten raum als zusätzlichen wohnraum betrachten und diesen auch auf die mietkosten aufschlagen?

nette grüße

hallo,

ein mieter will den dachboden eines zwei-familien-hauses auf
eigene kosten ausbauen. darf der vermieter in diesem fall den
ausgebauten raum als zusätzlichen wohnraum betrachten und
diesen auch auf die mietkosten aufschlagen?

Vor Ausbau braucht der Mieter die Einwilligung des Vermieters, da die Nutzung des Mietobjekts geändert wird. Damit es hinterher kein böses Erwachen gibt, wird der Mieter normalerweise eine Regelung der Mietbedingungen „nach Ausbau“ im eigenen Interesse anstreben. Sicherlich wird der Vermieter einen Aufschlag beanspruchen wollen - schließlich bietet er dem Mieter auch eine erhöhten Nutzen der Mietsache. Da der Mieter aber diese Nutzung duch eigenen Mitteleinsatz mitbewerkstelligt, wäre es unanständig, würde der Vermieter den vollen üblichen Mietpreis aufschlagen. Beide müssen eben auf dem Verhandlungsweg eine Lösung finden.

Wolfgang D.

Zusatzvereinbarung erstellen
Ich würde vor dem Umbau eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag erstellen, indem allles fetsgeschrieben wird. Insbesondere die neue Umlagenabrechnung (pro qm?) und ob nach Auszug zurückgebaut werden muss, der Vermieter den Umbau kauflich erwirbt und ggf. etwas dafür bezahlt.
Fair wäre es auch, wenn der Vermieter schon jetzt alles Material bezahlt (wegen Finanzamt) keine Mieterhöhung verlangt, und beim Mietende gehört ihm der Umbau samt geleistete Arbeitsstunden.