Hallo,
kürzlich wurde vom BGH entschieden, dass ein Mieter keine Kopien mehr vom Vermieter über Betriebskostenrechnungen verlangen kann, sondern nur noch Einsichtnahme. Wie verhält es sich aber, wenn Vermieter und Hausverwalter keine Termine trotz Nachfrage anbieten? Muss dann der Hausverwalter persönlich vorgeladen werden und die Rechnungen mitbringen, damit sie vom Gericht eingesehen werden können? Kümmert sich ein Gerichtsvollzieher um die Einsichtnahme? Darf ein Mieter während der Einsichtnahme Lichtbilder anfertigen oder die Originalrechnungen einscannen? Wenn Abrechnungsbetrug festgestellt wird, verlangt das Gericht bestimmt nach Beweisen. Werden solche Beweise nicht anerkannt, weil keine Erlaubnis zum Kopieren erteilt wurde? Fragen über Fragen!
Danke
Spencer
Gemäss päpstlicher Ausführungen, wird der Kläger samt dem Stapel der Abrechnungen auf dem Scheiterhaufen verbrannt…
Sorry FJW, aber ich habe keine Lust mehr dein ewig gleiches Thema hier erneut zu behandeln.
Das gehört längst nicht mehr hier her da es sowieso ständig bei Gericht und Anwälten anhängig ist.
Freundliche Grüsse
Ivo
Hier gibt es also keine Experten, trotzdem danke für die Mühe.
Hier gibt es also keine Experten, trotzdem danke für die Mühe.
Was willst du eigentlich?
Wenn der Richter sich ein Urteil zu deinem 100sten Abrechnungsbetrugsvorwurf machen will, wird er sich schon die Orginaldokumente vorlegen lassen.
Bei deinem Kampf gegen die Windmühlen fütterst du den leser immer sehr einseitig mit Häppchen aus rein deiner Sichtweise, die der langjährige Leser alles andere als als objektiv bezeichnen kann.
Denn sonst würdest du nicht ständig vor Gericht verlieren. Egal ob vermeintlicher Nebenkostenabrechnungsbetrug, Räumungsklage, usw.
Wie soll man dir denn helfen?
Es kann keiner, da keiner neutrale Fakten hat, auf denen er sich ein Urteil bilden könnte.
Gruss Ivo