Garagennutzung - Rechtslage?

Vorabinfo:
Garage einer Mietswohnung befindet sich unter dem Hause. Einfahrt zu den ca. 20 Garagen ist offen, da jede Garage mit einem separaten Welltor geschlossen werden kann. Die Garage eines Mieter wird nur zum Parken benutzt, d.h. Garage ist ansonsten leer und wird nicht als zusätzlicher Abstellraum genutzt, um das Argument des Brandschutzes vorab auszuschließen.

Sachverhalt:
Gargentor dieses Mieters wird täglich von nicht bekannter Person geschlossen. Höflicher Hinweis, dass Tor bitte offen zu lassen bringt kein Erfolg. Hinweis wurde entfernt, auf den Boden in die Garage geworfen, Scheibenwischer des darin befindlichen Autos wurden aufgestellt und Tor geschlossen.

Zusätzlicher Hinweis:

  • Hausordnung gibt keinen Hinweis auf eine allgemeine Handhabung/Regel.
  • Persönliches ansprechen nicht möglich, da Person nicht bekannt.
  • Berechtigte Sorge des Mieters, dass Auto zerkratzt wird etc. vorhanden.
  • Tor soll auch in Zukunft aus persönlichen Gründen offen stehen.

Frage:
Wer ist im Recht und warum?

  • Die unbekannte Person, die täglich das Tor schließt?
  • Der Mieter der Garage, der das Tor offen haben möchte?

Hallo,

zwar weiss ich nicht, in welchem Gesetz das „Offenlassen“ eines Garagentores - oder das „Schließenmüssen“ - geregelt sein sollte, aber nichts ist unmöglich!

Im vorliegenden Fall würde ich aber mal darauf tippen, das hier ein selbsternannter Ordnungsfanatiker ala Mr. Monk bestimmt hat, das sein Sinn für Ästhetik nur bei geschlossenem Garagentor befriedigt ist. Das ist ja ganz in Ordnung, denn auch „persönliche“ Gründe um das Tor aufzulassen sind rechtlich betrachtet sicherlich schwer abzugreifen, oder?

M.E. kann und sollte man sich beim VM erkundigen, ob der irgendwelche Bestimmungen kennt, die das Schließen des Tores erfordern. Ist das nicht der Fall muss man allerdings immer noch das Problem „großer Unbekannter“ lösen, denn sonst wird man immer weiter das Spielchen spielen.

Rechtlich aber, wie gesagt, weiss ich hier nicht weiter, aber vielleicht gibt es hier jemanden dem noch was einfällt, sonst sich an einen „Berufsexperten“ wenden.

Gruß
Nita