Vorabinfo:
Garage einer Mietswohnung befindet sich unter dem Hause. Einfahrt zu den ca. 20 Garagen ist offen, da jede Garage mit einem separaten Welltor geschlossen werden kann. Die Garage eines Mieter wird nur zum Parken benutzt, d.h. Garage ist ansonsten leer und wird nicht als zusätzlicher Abstellraum genutzt, um das Argument des Brandschutzes vorab auszuschließen.
Sachverhalt:
Gargentor dieses Mieters wird täglich von nicht bekannter Person geschlossen. Höflicher Hinweis, dass Tor bitte offen zu lassen bringt kein Erfolg. Hinweis wurde entfernt, auf den Boden in die Garage geworfen, Scheibenwischer des darin befindlichen Autos wurden aufgestellt und Tor geschlossen.
Zusätzlicher Hinweis:
- Hausordnung gibt keinen Hinweis auf eine allgemeine Handhabung/Regel.
- Persönliches ansprechen nicht möglich, da Person nicht bekannt.
- Berechtigte Sorge des Mieters, dass Auto zerkratzt wird etc. vorhanden.
- Tor soll auch in Zukunft aus persönlichen Gründen offen stehen.
Frage:
Wer ist im Recht und warum?
- Die unbekannte Person, die täglich das Tor schließt?
- Der Mieter der Garage, der das Tor offen haben möchte?