Hallo,
eine Frage habe ich noch:
In einem Gebäude sind sowohl gewerblich als auch privat genutzte Einheiten vorhanden. Darf der Vermieter die Grundsteuer und Gebäude-/Haftpflichversicherung einheitlich für alle Einheiten berechnen, oder muss eine Teilung nach Gewerblich und Privat erfolgen?
Gruss
Pawel
Hallo,
Hi,
eine Frage habe ich noch:
Immer her damit!
In einem Gebäude sind sowohl gewerblich als auch privat
genutzte Einheiten vorhanden. Darf der Vermieter die
Grundsteuer und Gebäude-/Haftpflichversicherung einheitlich
für alle Einheiten berechnen, oder muss eine Teilung nach
Gewerblich und Privat erfolgen?
Soweit ich weiß, wird die Grundsteuer für jede Wohnung berechnet, da ist also nix mit irgendwelchem Anfechten oder so.
Die Gebäudeversicherung wird auf die Quadratmeter umgelegt. Hier stellt ein gewerblicher Mietvertrag m.E. keine größere Gefahr dar. Also wird hier wie sonst auch, umgelegt.
Gruss
Pawel
Dito
Jürgen