Kündigung wegen Nachfrage bei NK Abrechnung

Hallo,

ich kenne mich mit dem Mietrecht nicht so aus, wie sieht das aus:
Wenn jemand von etwa 10 Monaten eine neue Wohnung bezogen hat und nun eine NK Abrechnung von idiotischer Höhe bekommt, dann nachfragt und die Belege einsehen will und darauf hin seine Kündigung bekommt?
Geht das?
Kann man einfach so grundlos
Zitat FAQ1261: Gemäß § 573c BGB in der Neufassung vom 01.09.2001 hat der Gesetzgeber für die Kündigungsfristen bei unbefristeten Mietverhältnissen festgelegt, dass eine Kündigung bis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist. Zitat Ende
gekündigt bekommen?
Die Begründung des Vermieters lautet dann: Verweigerung der NK-Zahlung; wobei es sich ja nur um eine Anfrage handelte. Und ist ein Kündigungsgrund notwendig??? Oder geht das mittlerweile einfach so? Kündigung aussprechen und gut?

Auch wenn der Verdacht naheliegt, dass er sich nur bereichern will, unrechtmäßig meine ich?

Gespannte Grüße
von Susanne

Auch hallo.

Wenn jemand vor etwa 10 Monaten eine neue Wohnung :bezogen hat
und nun eine NK Abrechnung von idiotischer Höhe :bekommt,

Also der VM darf eine NK-Abrechnung durchaus zu niedrig ansetzen und restliche Kosten dann nachfordern. BGH Urteil Az.: VIII ZR 195/03

dann
nachfragt und die Belege einsehen will und darauf hin :seine Kündigung bekommt?
Geht das?

Handelt es sich bei der Mietwohnung um eine Einliegerwohnung ? Aber noch ein wenig Lektüre zum Thema Nebenkosten : http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=62
-> Belege und Abrechnungszeitraum

Kann man einfach so grundlos
Zitat FAQ1261: Gemäß § 573c BGB in der Neufassung vom
01.09.2001 hat der Gesetzgeber für die :Kündigungsfristen bei
unbefristeten Mietverhältnissen festgelegt, dass eine
Kündigung bis spätestens am dritten Werktag eines
Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats :zulässig
ist. Zitat Ende
gekündigt bekommen?

Auch bei einer EL-Wohnung ist die genannte K-Frist einzuhalten. Als VM muss (bzw. sollte) man eine Kündigung samt Begründung aber schriftlich fixieren.

Die Begründung des Vermieters lautet dann: Verweigerung :der
NK-Zahlung; wobei es sich ja nur um eine Anfrage :handelte.

Eine fristlose Kündigung ist erst ab 2-maliger Nichtzahlung der Miete zulässig. Und die NK-Abrechnung muss man erst bei Nachvollziehbarkeit zahlen (OLG Koblenz Az.: 12 U 1424/03)

Und ist ein Kündigungsgrund notwendig??? Oder geht das
mittlerweile einfach so? Kündigung aussprechen und gut?

Nein, s. oben (Ausnahme: EL-Wohnung)

Auch wenn der Verdacht naheliegt, dass er sich nur :bereichern
will, unrechtmäßig meine ich?

Also eine leerstehende Immobilie bringt wohl kaum Mieteinnahmen, oder ? :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo Susanne,
ein unbefristetes Mietverhaeltnis einer Wohnung wird aus diesem Grund nicht kuendbar sein. Vielleicht solltest Du Dich an den oertlichen Mieterverein wenden. Hier bekommst Du fuer einen sehr geringen Jahresbeitrag Rechtshilfe in allen Mietfragen. Die koennen Dir auch schon auf den ersten Blick sagen, ob die NK-Abrechnung realistisch ist oder nicht. Wenn Dein Vermieter wirklich sein Geld mit ueberzogenen NK-Abrechnungen verdienen muss, wirst Du kuenftig bestimmt noch oefter Rechtsbeistand benoetigen.
Gruss,
Alfred