..der helle Wahnsinn

Hallo,

hier kurz der Sachverhalt zu Nebenkostenabrechnung und dann ein paar Fragen an die Experten.

Im Dez. 05 kommt die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004.
Bei Prüfung dieser Abrechnung wurde festgestellt, dass der VM bei Wasser,- und Heizkosten die Anfangsbestände der Zähler nicht berücksichtigt hat.
Daraufhin wurde der Abrechnung widersprochen und um entsprechende Korrektur gebeten.
Im April 2006 schickt der VM tatsächlich eine Korrektur der Abrechnung; er korrigiert die verbrauchten Einheiten, erhöht aber dabei die Preise pro Einheit um bis zu 50 %.
So dass am Ende trotz des kleineren Verbrauchs die endgültigen Kosten erheblich gestiegen sind.
Die darauf folgende Recherche ergab, dass der VM alle auf ihn (auf die Bauphase) entfallenen Einheiten tatsächlich abgezogen hat, diese aber bei den Gesamtkostenumrechnung nicht berücksichtigt hat.
Es wurden einfach die Gesamtkosten auf die wenigeren Einheiten umgerechnet und der VM-Verbrauch aus der Berechnung komplett rausgelassen.

Man muß dabei erwähnen, dass es sich hierbei um ein Neubau handelt, der zum Jan. 2004 fertig gestellt wurde.

Nun die Fragen:

  • ist diese Preis-je-Einheit-Erhöhung rechtens?
  • muß diese Erhöhung, die erst im Apr. 06 zugegangen ist noch
  • aktzeptiert werden?
  • oder ist für die Mieter der Rechenweg – [tatsächlicher Verbrauch (nach Abzug der Anfangsbestände) X Preis je Einheit der bereits im Dez. 05 mitgeteilt wurde] richtig?

Für Ihre/Eure Meinungen besten Dank!

Hallo,

Hallo Paula,

hier kurz der Sachverhalt zu Nebenkostenabrechnung und dann
ein paar Fragen an die Experten.

Also entweder bin ich zu doof, oder warum versteh ich nur Bahnhof??

Im Dez. 05 kommt die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004.
Bei Prüfung dieser Abrechnung wurde festgestellt, dass der VM
bei Wasser,- und Heizkosten die Anfangsbestände der Zähler
nicht berücksichtigt hat.
Daraufhin wurde der Abrechnung widersprochen und um
entsprechende Korrektur gebeten.

So weit klar.

Im April 2006 schickt der VM tatsächlich eine Korrektur der
Abrechnung; er korrigiert die verbrauchten Einheiten, erhöht
aber dabei die Preise pro Einheit um bis zu 50 %.

Häh? Wie kommt er auf das schmale Brett. Welche Begründung hat er dafür angegeben? Eine plötzliche Korrektur des Preises für die verbrauchten Güter? Wie soll die entstanden sein? Eine neue Rechnung der Lieferanten?

So dass am Ende trotz des kleineren Verbrauchs die endgültigen
Kosten erheblich gestiegen sind.

Siehe oben.

Die darauf folgende Recherche ergab, dass der VM alle auf ihn
(auf die Bauphase) entfallenen Einheiten tatsächlich
abgezogen hat, diese aber bei den Gesamtkostenumrechnung nicht
berücksichtigt hat.

Und jetzt gerate ich ins Schwimmen. Der VM verbraucht also während der Bauphase z.B. Wasser. Der Mieter kann natürlich zur Bezahlung erst ab Mietbeginn herangezogen werden, deswegen zieht der VM diese Einheiten ab. Brav! …diese aber bei den Gesamtkostenumrechnung nicht berücksichtigt hat?? Soll was heißen? Erst abgezogen, dann irgendwo wieder draufgehauen, oder wie?

Es wurden einfach die Gesamtkosten auf die wenigeren Einheiten
umgerechnet und der VM-Verbrauch aus der Berechnung komplett
rausgelassen.

Soll also heißen, er hat sie doch nicht abgezogen? Verstehe es wirklich nicht.

Man muß dabei erwähnen, dass es sich hierbei um ein Neubau
handelt, der zum Jan. 2004 fertig gestellt wurde.

Nun die Fragen:

  • ist diese Preis-je-Einheit-Erhöhung rechtens?
  • muß diese Erhöhung, die erst im Apr. 06 zugegangen ist noch
  • aktzeptiert werden?
  • oder ist für die Mieter der Rechenweg – [tatsächlicher
    Verbrauch (nach Abzug der Anfangsbestände) X Preis je Einheit
    der bereits im Dez. 05 mitgeteilt wurde] richtig?

Eine Erhöhung der Preise müsste zumindest begründet sein. Sollte dem VM ein eklatanter Fehler unterlaufen sein, ist zumindest fraglich, ob er diese Korrektur jetzt noch einfließen lassen darf. Normalerweise ist die Frist jetzt abgelaufen, aber da die NK durch ein Einspruch der Mieter noch offen ist, muss hier wohl der Einzelfall betrachtet werden, die Pauschalen haben wir hinter uns. Dies geschieht natürlich am besten vor Ort beim kompetenten Rechtsberater.

Der Rechenweg: Verbrauch des Mieters (also Anfangszählerstand bei Einzug plus Zählerstand 31.12.2004) x Verteilerschlüssel ist erst mal richtig. Dazu gibt aber normalerweise der Mietvertrag genaue Auskunft. Es ist heute z.B. oft üblich 30/70 zu zahlen, d.h. 30% allgemeiner Verbrauch und 70% tatsächlicher Verbrauch. Die Schlüssel sind dazu oft ebenfalls unterschiedlich, so dass die 30% allgemeiner Verbrauch nicht zu hoch ausfallen können. Ob das hier der Fall ist, ist hier nicht erwähnt.

Für Ihre/Eure Meinungen besten Dank!

Bitte
Gruß
Nita

Hallo,

Hallo Paula,

hier kurz der Sachverhalt zu Nebenkostenabrechnung und dann
ein paar Fragen an die Experten.

Also entweder bin ich zu doof, oder warum versteh ich nur
Bahnhof??

– -ging mir nicht anders :wink:

Im Dez. 05 kommt die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004.
Bei Prüfung dieser Abrechnung wurde festgestellt, dass der VM
bei Wasser,- und Heizkosten die Anfangsbestände der Zähler
nicht berücksichtigt hat.
Daraufhin wurde der Abrechnung widersprochen und um
entsprechende Korrektur gebeten.

So weit klar.

—OK!

Im April 2006 schickt der VM tatsächlich eine Korrektur der
Abrechnung; er korrigiert die verbrauchten Einheiten, erhöht
aber dabei die Preise pro Einheit um bis zu 50 %.

Häh? Wie kommt er auf das schmale Brett. Welche Begründung hat
er dafür angegeben? Eine plötzliche Korrektur des Preises für
die verbrauchten Güter? Wie soll die entstanden sein? Eine
neue Rechnung der Lieferanten?

---- genau das ist das Problem!!!

So dass am Ende trotz des kleineren Verbrauchs die endgültigen
Kosten erheblich gestiegen sind.

Siehe oben.

Die darauf folgende Recherche ergab, dass der VM alle auf ihn
(auf die Bauphase) entfallenen Einheiten tatsächlich
abgezogen hat, diese aber bei den Gesamtkostenumrechnung nicht
berücksichtigt hat.

Und jetzt gerate ich ins Schwimmen. Der VM verbraucht also
während der Bauphase z.B. Wasser. Der Mieter kann natürlich
zur Bezahlung erst ab Mietbeginn herangezogen werden, deswegen
zieht der VM diese Einheiten ab. Brav! …diese aber bei den
Gesamtkostenumrechnung nicht berücksichtigt hat?? Soll was
heißen? Erst abgezogen, dann irgendwo wieder draufgehauen,
oder wie?

---- genau so sieht das aus!
Vielleicht erkläre ich das hier an einem Zahlenbeispiel:
Der VM muß für das Jahr 2004 an den Wasser,- und Energielieferanten
z.B. 5 000,- Euro bezahlen. Es wurden dabei ( um einfacher zu rechnen ) auch 5000 Einheiten für das gesamte Haus verbraucht.
Das würde heissen, daß eine Einheit 1,-- Euro kostet und jeder Mieter
1 Euro pro verbrauchte Einheit zu bezahlen hat.
Klar?
Nun aber nach den Widersprüchen hat man festgestellt, daß die Mieter nicht 5000 Einheiten sondern nur 4000 Einheiten insgesamt verbraucht haben und der VM vor Einzug der Mieter bereits die 1000!
So und jetzt kommt es!
Der VM beläßt es nicht bei der Rechnung 5000 zu 5000 und zahlt seinen Verbrauch selber, sondern rechnet nun 5000 Euro zu 4000 Einheiten, was für den Mieter im Endeffekt heisst er zahlt nun pro Einheit nicht mehr 1,-- Euro sondern jetzt 1,25 Euro!

Es wurden einfach die Gesamtkosten auf die wenigeren Einheiten
umgerechnet und der VM-Verbrauch aus der Berechnung komplett
rausgelassen.

Soll also heißen, er hat sie doch nicht abgezogen? Verstehe es
wirklich nicht.

Man muß dabei erwähnen, dass es sich hierbei um ein Neubau
handelt, der zum Jan. 2004 fertig gestellt wurde.

Nun die Fragen:

  • ist diese Preis-je-Einheit-Erhöhung rechtens?
  • muß diese Erhöhung, die erst im Apr. 06 zugegangen ist noch
  • aktzeptiert werden?
  • oder ist für die Mieter der Rechenweg – [tatsächlicher
    Verbrauch (nach Abzug der Anfangsbestände) X Preis je Einheit
    der bereits im Dez. 05 mitgeteilt wurde] richtig?

Eine Erhöhung der Preise müsste zumindest begründet sein.
Sollte dem VM ein eklatanter Fehler unterlaufen sein, ist
zumindest fraglich, ob er diese Korrektur jetzt noch
einfließen lassen darf. Normalerweise ist die Frist jetzt
abgelaufen, aber da die NK durch ein Einspruch der Mieter noch
offen ist, muss hier wohl der Einzelfall betrachtet werden,
die Pauschalen haben wir hinter uns. Dies geschieht natürlich
am besten vor Ort beim kompetenten Rechtsberater.

Der Rechenweg: Verbrauch des Mieters (also Anfangszählerstand
bei Einzug plus Zählerstand 31.12.2004) x Verteilerschlüssel
ist erst mal richtig. Dazu gibt aber normalerweise der
Mietvertrag genaue Auskunft. Es ist heute z.B. oft üblich
30/70 zu zahlen, d.h. 30% allgemeiner Verbrauch und 70%
tatsächlicher Verbrauch. Die Schlüssel sind dazu oft ebenfalls
unterschiedlich, so dass die 30% allgemeiner Verbrauch nicht
zu hoch ausfallen können. Ob das hier der Fall ist, ist hier
nicht erwähnt.

---- 30 / 70 wird bei uns auch berechnet, das ist schon ok, und nicht das eigentliche Problem.

Für Ihre/Eure Meinungen besten Dank!

Bitte
Gruß
Nita

Hi,

man könnte hier durchaus auch einen strafbaren Betrugsversuch sehen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html
Bei solch einem Verhalten würde ich den auch sonst schwer nachweisbaren Vorsatz bejahen.

Gruß Stefan

Im Dez. 05 kommt die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004.
Bei Prüfung dieser Abrechnung wurde festgestellt, dass der VM
bei Wasser,- und Heizkosten die Anfangsbestände der Zähler
nicht berücksichtigt hat.
Daraufhin wurde der Abrechnung widersprochen und um
entsprechende Korrektur gebeten.
Im April 2006 schickt der VM tatsächlich eine Korrektur der
Abrechnung; er korrigiert die verbrauchten Einheiten, erhöht
aber dabei die Preise pro Einheit um bis zu 50 %.
So dass am Ende trotz des kleineren Verbrauchs die endgültigen
Kosten erheblich gestiegen sind.
Die darauf folgende Recherche ergab, dass der VM alle auf ihn
(auf die Bauphase) entfallenen Einheiten tatsächlich
abgezogen hat, diese aber bei den Gesamtkostenumrechnung nicht
berücksichtigt hat.
Es wurden einfach die Gesamtkosten auf die wenigeren Einheiten
umgerechnet und der VM-Verbrauch aus der Berechnung komplett
rausgelassen.

Man muß dabei erwähnen, dass es sich hierbei um ein Neubau
handelt, der zum Jan. 2004 fertig gestellt wurde.

Nun die Fragen:

  • ist diese Preis-je-Einheit-Erhöhung rechtens?
  • muß diese Erhöhung, die erst im Apr. 06 zugegangen ist noch
  • aktzeptiert werden?
  • oder ist für die Mieter der Rechenweg – [tatsächlicher
    Verbrauch (nach Abzug der Anfangsbestände) X Preis je Einheit
    der bereits im Dez. 05 mitgeteilt wurde] richtig?

Für Ihre/Eure Meinungen besten Dank!

Hallo Paula,

vielen Dank für deine Erklärungen. Jetzt versteh’ ich das etwas besser.

---- genau so sieht das aus!
Vielleicht erkläre ich das hier an einem Zahlenbeispiel:
Der VM muß für das Jahr 2004 an den Wasser,- und
Energielieferanten
z.B. 5 000,- Euro bezahlen. Es wurden dabei ( um einfacher zu
rechnen ) auch 5000 Einheiten für das gesamte Haus verbraucht.
Das würde heissen, daß eine Einheit 1,-- Euro kostet und jeder
Mieter
1 Euro pro verbrauchte Einheit zu bezahlen hat.
Klar?
Nun aber nach den Widersprüchen hat man festgestellt, daß die
Mieter nicht 5000 Einheiten sondern nur 4000 Einheiten
insgesamt verbraucht haben und der VM vor Einzug der Mieter
bereits die 1000!
So und jetzt kommt es!
Der VM beläßt es nicht bei der Rechnung 5000 zu 5000 und zahlt
seinen Verbrauch selber, sondern rechnet nun 5000 Euro zu 4000
Einheiten, was für den Mieter im Endeffekt heisst er zahlt nun
pro Einheit nicht mehr 1,-- Euro sondern jetzt 1,25 Euro!

Also entweder muss man dem VM zugute halten, dass das Haus brandneu ist und er damit brandneuer VM, oder er will, wie das hier auch schon gepostet wurde, die Leute übers Ohr hauen.

Widerspruch einlegen, die 1000 Einheiten rausrechnen, Gegenrechnung aufstellen, so dass wieder der 1,-- Euro rauskommt, und dann abwarten. Also bis mir einer das Gegenteil beweist, glaube ich, dass man Kosten, die vor Beginn des Mietverhältnisses entstanden sind, nicht auf die zukünftigen Mieter abwälzen kann.

Kommt mir vor, als ob man die Spritkosten für einen Vorführwagen übernehmen sollte. :smile:

Gruß
Nita

Also entweder muss man dem VM zugute halten, dass das Haus
brandneu ist und er damit brandneuer VM, oder er will, wie das
hier auch schon gepostet wurde, die Leute übers Ohr hauen.

— Das Haus ist in der Tat brandneu, der VM allerdings nicht :wink:
das ist nicht sein erstes bzw. einziges Mietshaus!

Widerspruch einlegen, die 1000 Einheiten rausrechnen,
Gegenrechnung aufstellen, so dass wieder der 1,-- Euro
rauskommt, und dann abwarten.

— Es wurden nun die richtigen Einheiten zu „alten“ Preisen von Mietern ausgerechnet und unter Vorbehalt bezahlt - der Rest bleibt tatsächlich abzuwarten!

dks
Paula

Hi,

man könnte hier durchaus auch einen strafbaren Betrugsversuch
sehen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html
Bei solch einem Verhalten würde ich den auch sonst schwer
nachweisbaren Vorsatz bejahen.

Gruß Stefan

Inwiefern?
Ich erkenne hier den Zusammenhang leider nicht?

Gruß
Paula

Hi,

man könnte hier durchaus auch einen strafbaren Betrugsversuch
sehen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html
Bei solch einem Verhalten würde ich den auch sonst schwer
nachweisbaren Vorsatz bejahen.

Gruß Stefan

Inwiefern?
Ich erkenne hier den Zusammenhang leider nicht?

Nun, wenn ein Vermieter vorsätzlich eine fehlerhafte Abrechnung erstellt (und damit beim Mieter einen Irrtum bez. der zu zahlenden Kosten erregt), damit das Vermögen des Mieters schädigt (der mehr Geld zahlt als er müßte) um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (er bekommt mehr Geld als ihm zusteht), erfüllt das den Tatbestand des Betrugs (siehe Link).

Oder kurz: der Vermieter begeht eine Straftat zu Lasten des Mieters… Einem Vermieter der so etwas macht, traue ich auch noch mehr zu.