Hallo,
Hallo Paula,
hier kurz der Sachverhalt zu Nebenkostenabrechnung und dann
ein paar Fragen an die Experten.
Also entweder bin ich zu doof, oder warum versteh ich nur Bahnhof??
Im Dez. 05 kommt die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004.
Bei Prüfung dieser Abrechnung wurde festgestellt, dass der VM
bei Wasser,- und Heizkosten die Anfangsbestände der Zähler
nicht berücksichtigt hat.
Daraufhin wurde der Abrechnung widersprochen und um
entsprechende Korrektur gebeten.
So weit klar.
Im April 2006 schickt der VM tatsächlich eine Korrektur der
Abrechnung; er korrigiert die verbrauchten Einheiten, erhöht
aber dabei die Preise pro Einheit um bis zu 50 %.
Häh? Wie kommt er auf das schmale Brett. Welche Begründung hat er dafür angegeben? Eine plötzliche Korrektur des Preises für die verbrauchten Güter? Wie soll die entstanden sein? Eine neue Rechnung der Lieferanten?
So dass am Ende trotz des kleineren Verbrauchs die endgültigen
Kosten erheblich gestiegen sind.
Siehe oben.
Die darauf folgende Recherche ergab, dass der VM alle auf ihn
(auf die Bauphase) entfallenen Einheiten tatsächlich
abgezogen hat, diese aber bei den Gesamtkostenumrechnung nicht
berücksichtigt hat.
Und jetzt gerate ich ins Schwimmen. Der VM verbraucht also während der Bauphase z.B. Wasser. Der Mieter kann natürlich zur Bezahlung erst ab Mietbeginn herangezogen werden, deswegen zieht der VM diese Einheiten ab. Brav! …diese aber bei den Gesamtkostenumrechnung nicht berücksichtigt hat?? Soll was heißen? Erst abgezogen, dann irgendwo wieder draufgehauen, oder wie?
Es wurden einfach die Gesamtkosten auf die wenigeren Einheiten
umgerechnet und der VM-Verbrauch aus der Berechnung komplett
rausgelassen.
Soll also heißen, er hat sie doch nicht abgezogen? Verstehe es wirklich nicht.
Man muß dabei erwähnen, dass es sich hierbei um ein Neubau
handelt, der zum Jan. 2004 fertig gestellt wurde.
Nun die Fragen:
- ist diese Preis-je-Einheit-Erhöhung rechtens?
- muß diese Erhöhung, die erst im Apr. 06 zugegangen ist noch
- aktzeptiert werden?
- oder ist für die Mieter der Rechenweg – [tatsächlicher
Verbrauch (nach Abzug der Anfangsbestände) X Preis je Einheit
der bereits im Dez. 05 mitgeteilt wurde] richtig?
Eine Erhöhung der Preise müsste zumindest begründet sein. Sollte dem VM ein eklatanter Fehler unterlaufen sein, ist zumindest fraglich, ob er diese Korrektur jetzt noch einfließen lassen darf. Normalerweise ist die Frist jetzt abgelaufen, aber da die NK durch ein Einspruch der Mieter noch offen ist, muss hier wohl der Einzelfall betrachtet werden, die Pauschalen haben wir hinter uns. Dies geschieht natürlich am besten vor Ort beim kompetenten Rechtsberater.
Der Rechenweg: Verbrauch des Mieters (also Anfangszählerstand bei Einzug plus Zählerstand 31.12.2004) x Verteilerschlüssel ist erst mal richtig. Dazu gibt aber normalerweise der Mietvertrag genaue Auskunft. Es ist heute z.B. oft üblich 30/70 zu zahlen, d.h. 30% allgemeiner Verbrauch und 70% tatsächlicher Verbrauch. Die Schlüssel sind dazu oft ebenfalls unterschiedlich, so dass die 30% allgemeiner Verbrauch nicht zu hoch ausfallen können. Ob das hier der Fall ist, ist hier nicht erwähnt.
Für Ihre/Eure Meinungen besten Dank!
Bitte
Gruß
Nita