wenn ein Mieter, der unten wohnt einen Garten hat,der so groß ist wie ein Fußballfeld und trotzdem jedes Jahr immer wieder seinen Holzkohlegrill genau unter dem Balkon des Mieters im oberen Stockwerk platziert,darf ihm soviel ich weiß, gekündigt werden.Er bekam mehrere Abmahnungen des Vermieters.
Jetzt die Frage. Kann der Mieter, der oben wohnt fristlos kündigen, weil der von unten seit drei Jahren immer wieder unter seinem Balkon grillt?
Sorry für die blöde Formulierung, versuche mich an die Vorgabe in der dritten Person zu schreiben zu halten.
Falls jetzt der Mieter tatsächlich fristlos kündigen kann, weil er von dem Mieter unten ständig eingequalmt wird, dann bitte wo steht das geschrieben??
Es eilt etwas…
Liebe Grüße,
vielen Dank,
Claudia
Sorry für die blöde Formulierung, versuche mich an die Vorgabe
in der dritten Person zu schreiben zu halten.
Es eilt etwas…
Du solltest Dich in dem Fall nicht auf ein Internetforum verlassen! Hier sind nur allgemeine Infos möglich. Der Schaden, wenn Du nicht regelkonform handelst, kann aber sehr groß werden. Daher würde ich unbedingt ein paar Euro investieren und mich entweder beim Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Beides kostet nicht die Welt und nur dann kannst Du mit sicheren, die Besonderheiten und Einzelheiten berücksichtigenden, Informationen rechnen.
Generell kann man sagen, daß eine Tatsache, die über einen langen Zeitraum aufgetreten ist, nur in Ausnahmen eine Begründung für eine außerordentliche Kündigung sein kann.
Danke. Ist mir auch klar, aber könnte ja sein, daß gerade mal jemand einen Link zu Gerichtsurteilen hat.
Gruß,
Claudia
Sorry für die blöde Formulierung, versuche mich an die Vorgabe
in der dritten Person zu schreiben zu halten.
Es eilt etwas…
Du solltest Dich in dem Fall nicht auf ein Internetforum
verlassen! Hier sind nur allgemeine Infos möglich. Der
Schaden, wenn Du nicht regelkonform handelst, kann aber sehr
groß werden. Daher würde ich unbedingt ein paar Euro
investieren und mich entweder beim Mieterverein oder einem
Anwalt beraten lassen. Beides kostet nicht die Welt und nur
dann kannst Du mit sicheren, die Besonderheiten und
Einzelheiten berücksichtigenden, Informationen rechnen.
Generell kann man sagen, daß eine Tatsache, die über einen
langen Zeitraum aufgetreten ist, nur in Ausnahmen eine
Begründung für eine außerordentliche Kündigung sein kann.
Danke. Ist mir auch klar, aber könnte ja sein, daß gerade mal
jemand einen Link zu Gerichtsurteilen hat.
Gruß,
Claudia
Irgendwelche Urteile bringen Dich aber kein Stück weiter. Sie sind immer nur für den verhandelten Streit gültig und die grobe Richtung (eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmen möglich) habe ich Dir genannt. Ob eine solche Ausnahme in dem von Dir geschilderten Fall vorliegt, kann man nur in einer individuellen Beratung abklären…
Erfahrung aus dem Alltag
Hallo,
habe als „Griller“ folgende Erfahrungen aus dem Leben in Mietswohnung mit Gartenteil.
Wir haben auch 2-3 mal im Jahr gegrillt, obwohl die Hausordnung sagte: „Grillen verboten“. Der Garten war ca 5x5m so konnte man keinen großen Abstand halten. Natürlich gab es deswegen Ärger. Man hat Beweisfotos gemacht und die Hausverwaltung hat abmotzt.
Das Szenario ist total Wischi-Waschi auch die Urteile dazu:
Einerseits werden einem die Rechte auf Gegrilltes eingeräumt und es heißt einmal im Monat sei erlaubt. Andere Urteile sagen, es darf nicht in die Zimmer des Nachbarn zieghen - wie kann das bei 5 m Abstand verhindert werden.
Wenn ein großer Garten da ist ist das dann auch was anderes …
Ist es mehr eine psychische Belästigung (Zorn, daß der Nachbar wieder grillt - solls geben, zumal man im 1. Stock selbst nicht kann) oder sind ist es wirklich die extreme Belästigung durch Gerüche und Rauch?
Wenn die Hausordnung Grillen verbietet, würde ich den Vermieter ansprechen und wenn ders nicht durchsetzt, Miete mindern (kann aber nur wenige % ausmachen) oder bei Rauch-Belästigung Polizei rufen wegen Verstoß gegen Emissionsschutzgesetz …
Ist es mehr eine psychische Belästigung (Zorn, daß der Nachbar
wieder grillt - solls geben, zumal man im 1. Stock selbst
nicht kann) oder sind ist es wirklich die extreme Belästigung
durch Gerüche und Rauch?
Der Garten des Nachbarn lag durch verschiedenes Gefälle so, dass Grillen bei mir zu bemerken war. Und zwar der Rauch. Wenn er grillte, musste ich sämtliche Fenster und Türen verrammeln. Er wollte schnell, heisses Feuer und erreichte dies durch eine Menge an Brennspiritus etc. Dass das Grillgut dann erst mal eine Menge schwarzen Qualm verbreitet… Du konntest effektiv nicht mehr Schnaufen bei mir. Und: Er grillte selbst im Februar! Abends um 22.30h! Wahrscheinlich war der Herd kaputt, ich weiss es nicht.
Stelle ich mir vor, dass in dem hier dargestellten fiktiven Fall ein Mieter einer derartigen Belästigung unterworfen ist, dann kann man schon einmal eine solche Frage verstehen.
Wie du aber schon schreibst: Es gibt soviele Bestimmungen wie es Richter in Deutschland gibt. Mietminderung würde ich ebenfalls als den einzig gangbaren Weg sehen, eine Möglichkeit fristlos zu kündigen darf zumindest bezweifelt werden.
habe als „Griller“ folgende Erfahrungen aus dem Leben in
Mietswohnung mit Gartenteil.
Wir haben auch 2-3 mal im Jahr gegrillt, obwohl die
Hausordnung sagte: „Grillen verboten“. Der Garten war ca 5x5m
so konnte man keinen großen Abstand halten. Natürlich gab es
deswegen Ärger. Man hat Beweisfotos gemacht und die
Hausverwaltung hat abmotzt.
Das Szenario ist total Wischi-Waschi auch die Urteile dazu:
Einerseits werden einem die Rechte auf Gegrilltes eingeräumt
und es heißt einmal im Monat sei erlaubt. Andere Urteile
sagen, es darf nicht in die Zimmer des Nachbarn zieghen - wie
kann das bei 5 m Abstand verhindert werden.
Wenn ein großer Garten da ist ist das dann auch was anderes
DEr Garten ist so groß wie ein Fußballfeld!
…
Ist es mehr eine psychische Belästigung (Zorn, daß der Nachbar
wieder grillt - solls geben, zumal man im 1. Stock selbst
nicht kann) oder sind ist es wirklich die extreme Belästigung
durch Gerüche und Rauch?
Ich sitze voll im Rauch und der Rauch zieht in meine Wohnung.
Die Vermieter wissen es auch schon lange und haben es dem Typen verboten.Er kann ja täglich am Ende des Gartens grillen, ist mir völlig wurscht. Das ist reine Provokation.Es gibt ne lange Vorgeschichte dazu,in Kurz: Ich bin hier eingezogen und er wurde nicht gefragt.Die Vermieter leben 500km entfernt und er fühlt sich als Hausbesitzer.Er wollte keine Allein erziehende Frau im Haus.Keine Ahnung,der hat echt nen Knall, säuft auch ständig Bier und schreit seine Frau und Kinder an. Ich will nichts als hier schnell weg.
Wenn die Hausordnung Grillen verbietet, würde ich den
Vermieter ansprechen und wenn ders nicht durchsetzt, Miete
mindern (kann aber nur wenige % ausmachen) oder bei
Rauch-Belästigung Polizei rufen wegen Verstoß gegen
Emissionsschutzgesetz …
Gemeint ist, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, sondern dass nur über hypothetische, theoretische Fälle geredet werden darf. Rechtsberatung, auch unentgeltlich, ist nämlich verboten, wenn sie nicht durch besonders Berechtigte ausgeübt wird, insbesondere durch Rechtsanwälte. Wenn aber der Rauch in Dein Fenster zieht, ist’s wohl kein rein theoretischer Fall mehr, was eigentlich jederes weitere Eingehen auf Deine Frage verbietet.
Hallo liebe Wissenden,
grundsätzlich kann ein dauerhaften verstoß von anderen Mietern gegen hausordnung etc einen Kündigungsgrund für andere Mieter geben, wenn Vermieter seiner pflicht zur Aufrechterhaltung der ordnung nicht gehörig nachkommt…
aber der fall ist so speziell, dass man da dann doch wirklich alle details genau kennen muß, um eine Einschätzung abzugeben…man wähle den Anwalt seines vVertrauens oder einen Mieterverein
Jetzt die Frage. Kann der Mieter, der oben wohnt fristlos
kündigen, weil der von unten seit drei Jahren immer wieder
unter seinem Balkon grillt?
das kann er, es nützt ihm nur nichts. Wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, den Mangel abzustellen, wäre eine Mietminderung zu bedenken. Die Wohnung wird dadurch aber nicht besser, deshalb führt an einer Kündigung eh kein Weg vorbei. Warum die Kündigung nun plötzlich fristlos erfolgen soll, kann man keinem Gericht verständlich machen.
(…) dann bitte wo steht das geschrieben??
Das steht nirgends. Gesetze sind recht allgemein gehalten, weil nicht alles im Voraus geregelt werden kann, und Urteile helfen da nicht weiter - unser Rechtssystem basiert nicht auf Präzedenzfällen, sondern auf Einzelfallentscheidungen.
Es eilt etwas…
Jetzt auf einmal? So, wie das Wetter heute reinschaut, wird’s mit dem Grillen wohl noch dauern.
Jetzt auf einmal? So, wie das Wetter heute reinschaut, wird’s
mit dem Grillen wohl noch dauern.
Gruß Ralf
Hallo!!
Grillen ist hier Wetterunabhängig…Mann kann ja unter dem Balkon stehen…
Neuer Mietvertrag ist unterschrieben, Kündigung ist raus mit Versuch auf
Einigung mit Vermieter auf 2 Monate Kündigungsfrist. Wird schon )
Schönes Wochenende !!
Claudia